Abgabenfreistellungsgesetz

Entwurf vom 23. April 2014
Eingebracht durch FDP-Fraktion
Federführender Ausschuss Innenausschuss
Die Diskussion ist seit dem 06.07.2014 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 23.04.2014 (Drucksache 5/7687) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

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Ende der Online-Diskussion

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom 23.04.2014 (Drucksache 5/7687) wurde nach Maßgabe des Beschlusses des Innenausschusses vom 13.06.2014 am 16.06.2014 zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums des Thüringer Landtags gestellt. Bis zum 06.07.2014, 24:00 Uhr, konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen.

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abgabenfreistellungsgesetz) vom 23.04.2014

Nach Artikel 105 Absatz 2 a Satz 1 des Grundgesetzes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Für das Kommunalrecht liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern (vgl. Artikel 30 i. V. m. Artikel 70 Grundgesetz).
In der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung sind u. a. die Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeinden und Landkreise Thüringens geregelt. Die Grundlagen und Voraussetzungen, nach denen die Gemeinden und Landkreise (Kommunen) berechtigt sind kommunale Abgaben zu erheben, sind daneben im Thüringer Kommunalabgabengesetz festgelegt. Vom Abgabenbegriff werden Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben erfasst.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom 23.04.2014 verfolgt u. a. das Ziel, den Gemeinden eine stärkere Selbstverwaltung auch im Bereich der Einnahmebeschaffung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf wurde in der 154. Plenarsitzung am 22.05.2014 erstmals beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 154. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abgabenfreistellungsgesetz) (Drucksache 5/7687)

1 (Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 11.06.2014 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Zuschrift 5/2141 Notarkammer Thüringen vom 17.06.2014 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 5/2146 Thüringer Notarbund e.V vom 01.07.2014 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 5/2147 Landgericht Mühlhausen vom 01.07.2014 (PDF, nicht barrierfrei)

1a Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der schriftlichen Anhörung

Der Innenausschuss hat in seiner 73. Sitzung am 13.06.2014 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Derzeit liegen noch keine Stellungnahmen vor. -

2 Vorschläge zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

a) In § 54 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung sind die kommunalrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung festgelegt. Hiernach sind die Kommunen verpflichtet, die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Einnahmen soweit vertretbar und geboten zunächst aus besonderen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen und erst im Übrigen, soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen, aus Steuern zu beschaffen. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese bisher hinsichtlich der Deckung des Finanzbedarfs für die Aufgabenerfüllung der Kommunen normierte Rangfolge teilweise aufzuheben und den Gemeinden eine stärkere Selbstverwaltung im Bereich der Einnahmenbeschaffung zu ermöglichen.

Wie beurteilen Sie die Regelung zur Aufhebung der Rangfolge der Einnahmebeschaffung zwischen besonderen Entgelten und Steuern?