Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Anstalt ‚ThüringenForst‘

Entwurf vom 03. Juni 2020
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
Die Diskussion ist seit dem 11.09.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/868) in der parlamentarischen Diskussion. Nach-folgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen.


Diskutieren Sie mit!


Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 03.06.2020

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 03.06.2020 soll das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2019, in § 12 überarbeitet werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der Landesforstanstalt ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie die Sicherung und Erhaltung des Waldes, den Waldumbau sowie den Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung gerade auch angesichts der Herausforderungen durch Schäden infolge von Stürmen, Hitze und Borkenkäferbefall finanziell und personell bewältigen kann. Ab 2023 soll „ThüringenForst“ Mittel in Höhe von 30.145.800 Euro zuzüglich einer jährlichen Steigerung in Höhe von zwei Prozent ab dem Jahr 2024 erhalten. Zur Bewältigung von Schäden durch Dürre, Sturm und Borkenkäferbefall sind für die Jahre 2019 bis 2022 zusätzlich jeweils Mittel in Höhe von vier Millionen Euro jährlich geplant. Der „ThüringenForst“ sollen zudem zusätzlich in den Jahren 2021 bis 2036 jährlich Mittel in Höhe von elf Millionen Euro zur Verfügung stehen, um den aufgrund des Klimawandels notwendigen Waldumbau bewältigen zu können. Um zu vermeiden, dass infolge sowohl von Schäden durch Sturm, Hitze und Borkenkäferbefall als auch von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf dem Holzmarkt Waldflächen als reine Investitionsobjekte gehandelt und ggf. schlecht oder gar nicht bewirtschaftet werden, soll es der Landesforstanstalt bis zum 31. Dezember 2023 möglich sein, mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium Kredite zum Erwerb von Waldgrundstücken aufzunehmen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 19.06.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/868 verwiesen.

Frage

Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zum Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ in Drucksache 7/868?

Ich bin mit dem Antrag voll…