Aussetzung von Elternbeiträgen für Schulhort und Kindergärten infolge pandemiebedingter Schließung

Entwurf vom 27. Januar 2021
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 22.02.2021 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2602 - korrigierte Fassung -) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Thüringer Gesetzes zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass von Eltern im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen, längstens aber bis zum 30. April 2021, keine Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung soll nur für die Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Für Schulen in freier Trägerschaft soll die Regelung gelten, soweit diese während der Schließung der Schulen auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung verzichten. In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sollen keine Elternbeiträge für die Kinder erhoben werden, die an maximal fünf Tagen pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben. Der Gesetzentwurf sieht ferner einen finanziellen Ausgleich für die den Trägern mit der Aussetzung der Elternbeitragspflicht entstehenden Einnahmeverluste vor.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2602 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 05.02.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den Antrag der Fraktion der CDU „Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten -Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen“ (Drucksache 7/2511) hingewiesen, mit dem sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ebenfalls befasst.

Fragen zum o. g. Gesetzentwurf in Drucksache 7/2602:

1. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Form und dem Umfang der Gebührenübernahme im Frühjahr 2020 gemacht?

2. Wie schätzen Sie die im Vergleich zur Frühjahrsregelung abweichenden Vorschläge des vorliegenden Gesetzentwurfs von DIE LINKE, SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein?

3. Kommt für Sie für eine Gebührenübernahme die Meldung der Kinderzahlen nach § 27 Abs. l ThürKiGaG von 2020 oder 2021 in Frage?

[Hinweis: Bitte geben Sie in Ihrem Beitrag an, auf welche Frage Sie sich beziehen.]