Demokratieschutz

Entwurf vom 05. Juni 2020
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Verfassungsausschuss
Die Diskussion ist seit dem 04.12.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/897) sowie der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1628) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu den Gesetzentwürfen im Hinblick auf den Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziel ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Art. 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu den Entwürfen eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5.06.20 und der Fraktion der CDU vom 23.09.20 Themenkomplex Demokratieschutz

1. Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNBDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/897) sieht die Aufnahme von neuen Staatszielbestimmungen in die Thüringer Verfassung (ThürVerf) vor. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. So enthalten u. a. die Artikel 15, 19 Absatz 1 Satz 2, 20 Satz 3, 29 und 32 ThürVerf derartige Staatszielbestimmungen. Im Gesetzentwurf ist die Aufnahme von sechs Staatszielen vorgesehen. In einem neuen Absatz 3 des Artikels 1 ThürVerf soll die Abwehr der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistischer, antisemitischer oder menschenfeindlicher Aktivitäten aufgenommen werden. Das neue Staatsziel soll dazu beitragen, demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen in der Gesellschaft und derartige Ideologien zu überwinden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/897 verwiesen.

2. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/1628) zur Reform des Staatsorganisationsrechts sollen ebenfalls Neuregelungen in die Thüringer Verfassung aufgenommen werden. In Artikel 83 Abs. 3 ThürVerf ist eine Bestimmung vorgesehen, wonach es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller Bürger ist, im Rahmen des Rechts allen Bestrebungen entgegenzutreten, die die in Artikel 83 Abs. 3 ThürVerf in Bezug genommenen „verfassungsänderungsfesten“ Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv in Frage stellen. Die Regelung bezieht sich damit auf die Kernelemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung und soll die Bewahrung der vorgenannten Grundsätze zusätzlich absichern.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/897) wurde in der 17. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 18. Juni 2020 und der der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1628) in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 1. Oktober 2020 erstmals beraten. Beide Gesetzentwürfe wurden an den Verfassungsausschuss überwiesen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/897) zur Änderung der Thüringer Verfassung war bereits im Zeitraum vom 20. Juli 2020 bis 1. September 2020 Gegenstand einer Online-Diskussion. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags möchte Ihnen nunmehr zu diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/1628), beschränkt auf den Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziel ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Art. 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Frage

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Regelungen in den Gesetzentwürfen

1. der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 7/897 sowie

2. der Fraktion der CDU in Drs. 7/1628

zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziel ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Art. 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“.

Haben Sie Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen?

Hinweis: Bitte geben Sie jeweils in Ihren Kommentaren an, auf welchen Gesetzentwurf Sie sich beziehen.