Einführung einer Zulage für Fachleiter

Entwurf vom 26. Mai 2021
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
Die Diskussion ist seit dem 09.07.2021 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/3386) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der federführende Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Entwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Besoldungs-gesetzes vom 26.05.2021

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern tätige Fachleiter, die nicht die Funktionsstelle „Seminarrektor“ innehaben und nicht hälftig als Fachleiter verwendet werden, die Zahlung einer monatlichen Zulage in Höhe von 200 € eingeführt werden. Die geplante Gesetzesänderung soll die mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21. Dezember 2020 erfolgte Wiedereinführung von Funktionsstellen für Fachleiter ergänzen.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3386 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 04.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (zur Mitberatung) überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes in Drucksache 7/3386?