Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes

Entwurf vom 20. März 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 11.06.2019 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 20. März 2019 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes

Als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch regelt das Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz u. a. die Einzelheiten des Rechtsanspruchs von Kindern auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ferner werden die Voraussetzungen des Betriebs derartiger Einrichtungen, z.B. deren räumliche Ausstattung und Personalausstattung sowie deren Finanzierung näher bestimmt. Schließlich wird die Elternbeitragsfreiheit geregelt, wonach für das letzte Jahr vor Beginn der Schulpflicht für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege kein Elternbeitrag erhoben wird.

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vom 19. Dezember 2018 umgesetzt werden, mit dem der Bund den Ländern für Qualitätsverbesserungsmaßnahmen und die Beseitigung von Zugangshürden für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Jahre 2022 circa 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Über eine Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes soll hierzu ab dem 1. August 2020 der Zeitraum der Elternbeitragsfreiheit von zwölf auf 24 Monate vor Schuleintritt ausgedehnt werden. Zudem soll mit dem vorliegenden Änderungsgesetz u.a. eine Optimierung des Betreuungsschlüssels – also der Fachkraft-Kind-Relation – in den Kindertageseinrichtungen für Kinder zwischen dem vollendeten vierten und dem vollendeten fünften Lebensjahr von 1:16 auf 1:14 vorgesehen werden. Außerdem sollen bei der Herleitung des Personalschlüssels, nach dem sich die Mindestpersonalausstattung einer Kindertageseinrichtung berechnet, die möglichen Ausfallzeiten der pädagogischen Fachkräfte stärker berücksichtigt werden. Der Personalschlüssel soll folglich in Bezug auf alle betreuten Altersgruppen erhöht werden. Die mit den geänderten Betreuungs- und Personalschlüsseln einhergehenden, höheren Ausgaben der örtlichen Träger sollen durch eine zusätzliche Landespauschale ausgeglichen werden.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6956 wurde in der 144. Plenarsitzung am 29. März 2019 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 144. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Gesetzentwurf und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?

Anpassung des Personalschlüssels in Thüringer Kitas