Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung (Drucksache 6/3906) vom 18. Mai 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Frage, mit der sich der Ausschuss für Bildung-, Jugend- und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu der Frage abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.
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Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung
Als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch regelt das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz in der bisher geltenden Fassung u. a. die Einzelheiten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege sowie die Einzelheiten der Ziele und Aufgaben, des Betriebs und der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das bisher geltende Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz konstitutiv neugefasst und zur Betonung der steigenden Bedeutung der Kindertagespflege als Kinderbetreuungsgesetz bezeichnet werden.
Neben einer sprachlichen und systematischen Überarbeitung, soll mit einer neuen Regelung in § 30 ein beitragsfreies Betreuungsjahr ab dem 1. Januar 2018 eingeführt werden, demzufolge im letzten Betreuungsjahr vor der Aufnahme der Kinder in die Schule künftig keine Elternbeiträge mehr erhoben werden dürfen. Damit soll mit Blick auf die Chancengleichheit erreicht werden, dass alle Kinder im letzten Jahr vor der Schuleinführung eine Kindertageseinrichtung besuchen und so ein annähernd gleiches Bildungs- und Kompetenzniveau erreichen. Für Kinder, die nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Schulgesetzes ThürSchulG) für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, soll die Beitragsfreiheit auch für das Jahr gelten, das dem Schuleintritt unmittelbar vorangeht. Eltern, deren Kinder gemäß § 18 Abs. 2 ThürSchulG vorzeitig eingeschult werden, wird zudem ein Anspruch auf Erstattung der im letzten Kindergartenjahr vor der Aufnahme ihrer Kinder in der Schule gezahlten Elternbeiträge eingeräumt.
Als Kriterium für eine Staffelung der Elternbeiträge kann zukünftig entsprechend der Regelung in § 29 Absatz 2 auch die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob diese ebenfalls eine Kindertageseinrichtung besuchen, berücksichtigt werden.
Mit der Aufnahme einer neuen Regelung in § 17 soll die Bedeutung der Leitungstätigkeit für die Arbeit der Kindertageseinrichtung stärker als im bisher geltenden Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz hervorgehoben werden. Insbesondere sollen für die Leitung größerer Kindertageseinrichtungen mit mehr als 100 Kindern zukünftig statt einer Personalstelle bis zu 1,5 Stellen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sollen auch die Elternbeiräte gestärkt (vgl. § 12) und die Amtszeit der Elternvertretungen auf zwei Jahre verlängert werden. Außerdem soll der Träger einer Einrichtung dazu verpflichtet werden, die Elternvertreter rechtzeitig und umfassend zu informieren und anzuhören, wenn er eine Betragserhöhung plant.
Mit der konstitutiven Neufassung des Gesetzes sollen voraussichtlich zusätzliche Kosten im Umfang von insgesamt etwa 32 Millionen Euro jährlich entstehen.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/3906 wurde in der 86. Plenarsitzung am 2. Juni 2017 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 86. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.
Themenbezogene Downloads
Gesetzentwurf der Landesregierung vom 18. Mai 20172.5 MB Auszug der Arbeitsfassung des Plenarprotokolls der 86. Sitzung des Thüringer Landtags vom 2. Juni 2017 (Seiten 55 bis 81)5.44 MB Zuschrift 6/1190, Deutscher Kinderschutzbund, LV Thüringen1.16 MB Zuschrift 6/1192, Familienbund der Katholiken im Bistum Erfurt und im Freistaat Thüringen1.19 MB Zuschrift 6/1193, Tagesmütter Erfurt e.V.1.2 MB Zuschrift 6/1194, GEW Thüringen1.28 MB Zuschrift 6/1196, Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Thüringen1.11 MB Vorlage 6/2850, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge1.96 MB
Themenbezogene Links
Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz- ThürKitaG vom 16. Dezember 2005
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Beka…
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Ap…
Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO) vom 26. Januar 2011
Homepage des Thüringer Landtags: Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Stellungnahmen der Fraktionen
Stellungnahme der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag135.61 KB