Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Zurzeit berät der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8644 - Neufassung -).
Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.
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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
Informationen zum Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Drucksache 7/8644 - Neufassung -
Mit dem vorgelegten Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes wollen die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Qualität des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Thüringen weiter verbessern. Dazu sollen der Betreuungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen optimiert, ein Zentrum für frühkindliche Bildung eingerichtet und ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt werden.
Der Personalschlüssel für Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt soll verbessert und vereinheitlicht werden, um damit die Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren So soll eine pädagogische Fachkraft künftig nur noch maximal 12 Kindern dieser Altersstufe betreuen. Bisher lag diese Quote für die Altersgruppe der Vier- bis Fünfjährigen bei 14 Kindern und für die Altersgruppe der Kinder vom vollendeten fünften Lebensjahr an bis zur Einschulung bei 16 Kindern.
Mit Hilfe der Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung soll ein landesweiter, kontinuierlicher Qualitätsdiskurs im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung etabliert werden. Das Zentrum soll landesweit und trägerunabhängig tätig sein. Es soll eine landesweite Qualitätsstrategie konzipieren, implementieren und umsetzen. Aufgabe des Zentrums soll u. a. sein: der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, die Umsetzung von Angeboten der Fort- und Weiterbildung, die Unterstützung der Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen, die Förderung des Austausches und der Vernetzung oder auch die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes. Für die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von mindestens 700.000 Euro gezahlt werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem ein weiteres Betreuungsjahr elternbeitragsfrei gestellt werden. Derzeit sind es zwei. Damit soll der Zugang für alle Kinder zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung verbessert werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sollen die Kommunen einen Ausgleich ihrer Mindereinnahmen erhalten. Dem Land entstehen dadurch Kosten in Höhe von voraussichtlich anteilig rund 12,6 Mio. Euro für das Jahr 2024, von rund 29,8 Mio. Euro, für das Jahr 2025 und für die Jahre 2026 und 2027 von jeweils rund 26,5 Mio. Euro. Eltern werden voraussichtlich um etwa 30 Mio. Euro entlastet.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in Drucksache 7/8644 - Neufassung -.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15. September 2023 erstmals beraten und in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Themenbezogene Downloads
Drucksache 7/8644 - Neufassung -: Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes1014.75 KB Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 15.09.2023153.51 KB
Fragen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport:
1. Was möchten Sie zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes in Drucksache 7/8644 - Neufassung - insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?
2. Welche Hindernisse bestehen derzeit bei der Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten und wie können diese Hindernisse durch das Land beseitigt werden?
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