1.a 40- oder 50-Prozent-Quote sowie Sanktionsmaßnahmen bei Nichterreichen?

Thüringer Gleichstellungsgesetz

Entwurf vom 12. Januar 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Gleichstellungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 09.01.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich das Thüringer Gleichstellungsgesetz in der parlamentarischen Diskussion. Sowohl die Landesregierung (Drucksache 5/4925) als auch die Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/3875) haben jeweils einen eigenen Gesetzentwurf für ein Änderungsgesetz vorlegt. Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag (Änderungsantrag zu Drucksache 5/4925) zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Gleichstellungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Antworten können Sie Einfluss auf die Arbeit des Gleichstellungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1.a 40- oder 50-Prozent-Quote sowie Sanktionsmaßnahmen bei Nichterreichen?

a. Sollen aus Ihrer Sicht überhaupt gesetzliche Vorgaben für eine Unterrepräsentanz gemacht werden?

08. Januar 2013 | Eine Thüringerin
Jede Entscheidung hat nun mal Vor- und Nachteile

Nun es kann doch keiner abstreiten, dass trotz des Art. 3 des Grundgesetzes, wir von einer verfassungsrechtlich bestimmten Gleichbehandlung noch sehr weit entfernt sind. Freiwillige Verpflichtungen, Hoffnungen auf den gesellschaftlichen Wandel waren (für alle sichtbar und erkennbar) nicht ausreichend, um eine reale Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Es braucht daher weiterer Instrumente oder Schritte. Nun gibt es zahlreiche Stimmen, die propagandieren, gebt uns mehr Kinderbetreungsplätze, dann können Frauen auch mehr arbeiten gehen und mehr Karriere machen. Das an sich ist aber leider zu kurz gegriffen. Wer als Frau mehr arbeitet wird bei uns leider immer noch Rabenmutter genannt. Und was ist mit den Männern, die ruhen sich trotzt aller Fortschritte immer noch auf den mittelalterlichen Strukturen aus. Ein echter Wandel muss daher gesetzlich gelenkt und gefördert werden. Wir leben nun mal in einer sozialen Marktwirtschaft meine Damen und Herren, also ist es nur gerecht, nicht nur mehr Kindergartenplätze zu schaffen, sondern den Frauen und Männer deutlich zu zeigen, dass eine reale Gleichberechtigung tatsächlich gefördert wird, das fängt schon mit der Steuerveranlagung und Erziehungszeiten an.
Auf der anderen Seite gibt es bei keiner Entscheidung nur positive Aspekte. Auch hier würde ich als Frau oft überlegen müssen, bin ich wirklich gut, oder nur eine Quotenfrau. Dieses Manko ist meiner Ansicht nach heilbar und korrigierbar. Denn wenn bei gleicher Facheignung keine Frau sich auf den hohen Posten bewirbt, dann gibt es auch keine Frau in der Führungsebene. Und für euch Männer, tröstet euch mit den Gedanken, dass ihr dann auch mehr Zeit für die Familie haben dürft, denn in diesem Bereich herrschen doch auch noch lange keine gleichen Chancen, oder?

08. Januar 2013 | St-Blasii
Quote diskriminiert

Die Quote suggeriert, dass eine Unterrepräsentanz automatisch eine Diskriminierung ist. Diese Annahme ist aber wissenschaftlich völlig unhaltbar, außer wir gehen von einer Diskriminierung der Frauen aus, weil sie beispielsweise als Strafverfolgte in Gefängnissen oder im Dachdeckerberuf total unterrepräsentiert sind.

08. Januar 2013 | Sophie Ludwig
Leistungsunfähige Männer

Quote ist kein Selbstzweck - sie ist lediglich dafür da, strukturelle Benachteiligungen auszugleichen. Lebten wir in einer gerechten, an Leistung orientierten Gesellschaft, gäbe es nicht so unzählig viele männliche Führungspersonen, die ihrem Job nicht gewachsen sind. Ich sage nur: Horste Köhler, Christian Wulff, Klaus Wowereit (Großflughafen Berlin-Brandenburg) und all die vielen Finanz-Jongleure in Banken und an Börsen, die all ihre Leistung eingesetzt haben, um auf eigene Kosten der Wirtschaft zu schaden.

04. Januar 2013 | Fienchen
Noch zu Zwang ist notwendig

Hinzugefügt sei nur noch, dass unsere Verwaltung zu fast 90 % aus Frauen besteht (auch sehr gut qualifizierten Frauen) und trotzdem die Leitungsebene zu 95 % von Männern besetzt ist. Wer sieht darin eine Gleichstellung der Geschlechter?

04. Januar 2013 | Fienchen
Zwang ist notwendig

Ohne gesetzliche Vorgaben bei Nichteinhaltung der Quote geht es nicht. Der öffentliche Dienst sollte dabei Vorreiter sein. Da ich im öffenlichen Dienst tätig bin, kann ich beurteilen, dass es mit der Einhaltung von Frauenförderplänen leider nicht weit her ist. Laut Frauenförderplan sollten Leiterpositionen, welche aufgrund von Altersteilzeitregelungen neu zu besetzen sind, vorrangig mit Frauen besetzt werden. Tatsächlich sind aber fast alle Leiterpositionen in unserer Verwaltung mit Männern besetzt. Bei Nachfrage bei unserer Gleichstellungsbeauftragten wurde uns mitgeteilt, dass die Nichteinhaltung des Frauenförderplanes konsequenzlos wäre und daher auch von ihr nicht zu ahnden. Er sei viel mehr das Papier nicht wert, auf dem er stehe. Männer verstehen sich nun mal in der Netzwerkbildung und helfen sich im Gegensatz zu Frauen "hoch".

Eine 50 %-Quote halte ich daher nur für angemessen.

02. Januar 2013 | MM
Wenn schon, denn schon...

Natürlich müsste man dann überall eine Quote für alle "Benachteiligten" einführen - auch dort, wo Männer unterrepräsentiert sind...warum nicht gleich Quoten nach allen Kriterien, die das AGG vorsieht?
Auch wenn es "nur" um den öD geht...Eignung, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bezug auf die konkrete Stelle spielen da wohl keine Rolle? Bei gleicher Eignung soll also eine Geschlechterdiskriminierung gesetzlich vorgeschrieben werden?
Jede Art von Quote gehört in den Mülleimer!

28. Dezember 2012 | H.Clement
Traditionen überwinden

Populistisch ist die Aussage, dass mit der Quote vielleicht Frauen in Positionen kommen, für die sie nicht geeignet sind.
Eher ist die Quote und der sanfte Druck diese zu erfüllen eine Chance, den Blick zu erweitern und geeignete Frauen entsprechen weiterzubilden, zu ermutigen und zu fördern. Dann sind mit Sicherheit geeignete, weibliche Kandidaten verfügbar. Dass die Mädchen/Frauen das können, zeigen die Leistungen, die Mädchen/Frauen in der Schule und Studium erreichen.
Bedenkt man, dass Mädchen/Frauen vor 100 Jahren traditionell nicht einmal studieren durften, weil ihnen dies nicht zugetraut wurde, ist dies doch sehr beachtlich.
Traditionell waren Führungspositionen immer männlich besetzt (100% Quote). Hier sind entsprechende Denkmuster gewachsen, die nur schwer zu überwinden sind. Ein echter politischer und gesellschaftlicher Wille für positive Veränderungen ist hier nötig.

28. Dezember 2012 | volki59
Qualität wird durch Geschlechterwahl eingeschränkt

man stelle sich vor, es bewerben sich 80 Männer und 5 Frauen auf 10 Jobs einer Leitungsebene. Weiterhin die Annahme, 80% aller Bewerber sind ungeeignet (auf Grund ungenügender Qualifizierung). Das würde bedeuten --> 1 Frau ist geeignet und 16 Männer sind geeignet. Vernünftig wäre es jetzt, 7 Männer und 1 Frau einzustellen oder auch 8 Männer, wenn der achte Mann noch geeigneter wäre als die beste Frau.
Die Regulierung würde dazu führen, dass die Qualität und der Führungsstil in diesem Unternehmen leiden würden.

Nein, hier darf es absolut keine Kompromisse geben. Es versteht sich von selbst, dass es auch umgekehrte Fälle geben wird. Das ergibt sich allein daraus, dass Frauen im Durchschnitt ein besseres Merkvermögen haben und eine hohe Empathiefähigkeit. Männer hingegen entscheiden oft schneller und sind seltener bereit zu diskutieren. Der Typ muß also zum Unternehmen passen, nicht das Geschlecht!

28. Dezember 2012 | Dr. H. Gerber
Ablenkungsdiskission

Als ob wir keine anderen Themen hätten als diese überflüssige Debatte. Die soll doch nur ablenken von den wirklich wichtigen Themen wie: Arbeitsplätze für nicht Hochqualifizierte, zu geringe Kommunalfinanzen oder mangelnder Reformwille zur Verschlankung der Landesstrukturen. Nach wie vor gilt in Deutschland das Leistungsprinzip, wie es unser Landtagspräsidium oder die Präsidenten dewr kommunalen Spitzenverbände zeigen.
Was soll denn als nächstes kommen, die Erteilung der Fahrerlaubnis oder des Abiturs nach Quote? (Bei diesem Vergleich habe ich bewusst das Niveau der Diskussion der Protagonisten für eine Quote gewählt).
Einen guten Rutsch ins neue Jahr

23. Dezember 2012 | Thüringer
Gesetzliche Vorgaben für eine Unterrepräsentanz (von Frauen)

Die Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung bestehen u. A. in der Vorbereitung, Ausarbeitung und der Vollzug von Gesetzen. Sie wird aber auch unternehmerisch tätig (z.B. ThüringenForst) und unterlegt ökonomischen Regeln. Eine Auswahl von Führungspersonal sollte daher nur nach Leistung und Fähigkeiten erfolgen. Alles andere ist ungerecht, verabschiedet sich vom Leistungsprinzip und wird den Steuerzahler schädigen. Die Leistungsfähigkeitsfähigkeit der Verwaltung wird sich verringern (1. http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-03/frauenquote-nachteile-studie; 2. http://www.karrierefuehrer.de/archiv/nur-die-besten.html, 3. Höhere Fehlzeiten: Fehlzeiten: http://books.google.de/books?id=FhtXfXdGGmsC&pg=PA446&lpg=PA446&dq=fehlt...), und männliche Spitzenkräfte (Professoren, Lehrer, Forstmänner, Bauing., Richter, Feuerwehrmänner etc.) werden Thüringen verlassen. Ob sich diese Ideologie und Luxus ein kinderarmes, unterbezahltes und bald bankrottes Thüringen auf einem globalen Markt leisten kann?
Aber ich bin mir sicher, dass alle Wahrheit in einem ideologischen System nichts nutzen wird. Daher mein alternativer Tipp: Setzt die Frauenquote in Führungspositionen auf 100%! So wird um so schneller ein Neustart mit Leistungsprinzip nach dem Systemzusammenbruch möglich. Vielleicht werden dann meine Söhne nach Thüringen zurückkehren.

Frohe Weihnachten und viel Glück!

Ein Thüringer von Vielen, der sein Glück im Ausland gefunden hat.

P.S. Sinnvoll wäre ein Gesetz zur Durchlässigkeit in den Hierarchiestufen der Verwaltung!

22. Dezember 2012 | mobo2000
Stilblüte der Politik

Meine Ablehnung hat mehrere Gründe.
Als erstes empfinde ich es regelrecht Frauenfeindlich, dass man ein Gesetz verabschiedet, welches Frauen egal wie geeignet sie sind potentiell bevorzugt.
Als zweites würde ich von der Politk fordern, bevor sie derart regulativ in Unternehmen eingreift, dass sie eine Quotenregelung in den Landtagen und Budestag / -rat einführt.
Dort würden Frauen tatsächlich gut tun!

22. Dezember 2012 | Muecke09
Gleichstellung ist überfällig

Eine Gleichstellung ist in vielen Bereichen nicht erreicht und schon längst überfällig. Selbst im öffentlichen Dienst, wo ich tätig bin, setzt man qualifizierten Frauen unqualifiziertere Männer "vor die Nase". 2007 wurde in einer Berufschule in Mühlhausen ein Bäcker (der dort unterrichtet) stellvertretender Abteilungsleiter, obwohl genügend Hochschulabsolventinnen, Diplomlehrerinnen als Kandidatinnen zur Verfügung standen. Doch die Angelegenheit wurde unter den "Männern" allein ausgemacht. Frauen hatte gar keine Chance und wurden auch nicht nach ihrer Meinung gefragt. Im Gegenteil, eine sehr engagierte Kollegin wurde ausgelacht und es wurde ihr gesagt, dass sie für diesen Posten ungeeignet wäre und erst mal an sich arbeiten sollte. Diese Kollegin hat ein Jahr später einen Versetzungsantrag gestellt. Es zukünftig muss darauf geachtet werden, dass die Besetzung von Frauen und Männern sich die Waage hält.

21. Dezember 2012 | Beno
Sanktionsmaßnahmen

Ich finde die Diskussion nicht gut, und stimme Bassist 35 zu. Aber sollte nicht das Wissen und Können eine Rolle spielen und nicht irgendein Druck. Ich glaube wur haben sehr fähige Frauen, die mit Ihrem Wissen und Können auch ohne Druck eingestellt werden sollten.

14. Dezember 2012 | Bassist35
Sanktionsmaßnahmen

Warum soll (wenn es überhaupt eine Quote gibt) diese wieder mit Druck durchgesetzt werden. Ich halte es für viel Sinnvoller einen Anreiz zu schaffen um diese Ziele umzusetzten. Wenn z.B. Firmen Steuerlich begünstigt werden, die Frauen in Leitenter Position haben.
Ist das etwa Gleichstellung wenn eine Frau sagen muss: "Ich habe diesen Job damit die Quote stimmt" ?

14. Dezember 2012 | LAG-Sprecherin
Frage

In einigen Beiträgen wird gesagt, dass wir keine Quote benötigen, da allein Qualifikation, Leistungsvermögen und Fähigkeiten ausreichende Kriterien für die Besetzung einer Stelle sein müssten. Dem Grunde nach stimmt das auch, aber warum sind dann sowenig Frauen in Führungspositionen? Nach dieser Lesart alle ungeeignet, alles Versagerinnen? Nein, natürlich nicht, aber warum werden Führungspostionen, auch im öffentlichen Dienst, weiterhin vorrangig mit Männern besetzt? Weil Rollenbilder und Geschlechterklischees nach wie vor in den Köpfen von Männern und Frauen vorhanden sind. Weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Männer kein Thema ist, denn sie haben ja eine Frau die sich um die Familie kümmert. Weil nicht nach Ergebnissen und Qualität von Arbeit gefragt wird, sondern wie lange jemand täglich verfügbar ist. Und ich empfehle sehr einen Blick in das ThürGleichG, in dem im § 7 steht, dass der Frauenanteil dort erhöht werden soll, wo Frauen in geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Das sind die vorrangigen Kriterien. Und dieser Vorrang steht auch in dem Entwurf der Landesregierung als Gesetzesziel, d.h. dass Geschlecht ist dann ein weiteres Kriterium, wenn Ungleichheit abgebaut werden soll. Im übrigen ist dies auch ein Verfassungsgrundsatz im GG. Fazit: Wir brauchen eine Quote von mindestens 40 Prozent und Sanktionsmöglichkeiten wären sehr gut, denn sonst ändert sich nicht viel.

13. Dezember 2012 | inawäs
Der sanfte Druck

Die Quote ist der "sanfte Druck", der offenbar erforderlich ist, damit auch Frauen in Führungspositionen in allen gesellschaftlichen Bereichen zur Selbstverständlichkeit werden. Der öffentlichen Verwaltung kommt hierbei eine Vorreiterrolle zu.

12. Dezember 2012 | Mummenschanz
Leistungsfähigkeit

Das Leistungsvermögen und die Fähigkeit sollten in jedem Fall entscheidend sein. Es sollte nicht einer Quote genüge
getan werden.
Ein engagierter Mitarbeiter kann in seinem Wirkungsbereich sehr viel bewirken - dabei spielt das Geschlecht keine Rolle.

12. Dezember 2012 | Georg12
Warum?

Eine gesetzliche Regelung ist überflüssig, wenn die Vorausetzngen für alle einigermaßen gleich sind, eine Stelle zu besetzen. Letztendlich muss eine Leistung gebracht werden, die dazu erforderlichen Voraussetzungen werden nicht durch das Geschlecht bestimmt. Natürlich müssen die Bedingungen für die Frauen verbessert werden, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, eine Stelle zu besetzen. Der Staat kann dabei zum Beispiel nur durch entsprechende Angebote zur Betreuung der Kinder helfen. Insbesondere die Familie, d.h. auch der Ehepartner muss bereit sein, das Engagement seiner Partnerin in einer gehobenen Position mit zu tragen. Eine gesetzliche Regelung ist eine Scheinaktivität des Staates, die rechtlich wohl nie durchzusetzen sein wird.

12. Dezember 2012 | HD
Geschlechteranteil durch alle Ebenen gleich

Dem Beitrag
11.12.2012 - 19:51 | Opa49 (leider ist kein direkter Verweis möglich, daher hier ein Zitat)
Eine Unterrepräsentanz sollte sich deshalb an der Zusammensetzung aller Mitarbeiter einer Institution
orientieren. Das würde z.B. bei einem Frauenanteil von 80% an der Gesamtanzahl der Mitarbeiter einer
Einrichtung auch etwa 80% Frauen in deren Führungsebene fordern. Hingegen würde dann auch ein
Frauenanteil von nur 10% an der Gesamtzahl aller Mitarbeiter einer anderen Einrichtung auch nur etwa
10% in deren Führungsebene verlangen. Das würde zumindest gerechter die jeweiligen Verhältnisse
widerspiegeln.

kann ich voll zustimmen. Diese Lösung ist wahrlich ein weiser Vorschlag! Damit wäre die Gleichstellung durch alle Ebenen gewährleistet

12. Dezember 2012 | Neugierig
Warum überhaupt ein Gesetz?

Ich denke wir haben die Gleichberechtigung. Aus diesem Grund finde ich das Gesetz als überflüssig. Jeder sollte sich durch seine Leistungen für eine bestimmte Position empfehlen. Da sollte es doch egal sein ob Mann oder Frau, ob Deutscher oder Deutscher mit ausländischer Herkunft, ob Christ oder Nichtchrist, Deutsche mit jüdischem oder islamischen Glauben. Wichtig für mich wäre es, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten zu schaffen das sie eine bestimmte Position ausüben können (heißt barrierefrei).

12. Dezember 2012 | Poser28
Nur Qualifikation und Eignung sollte entscheiden.

Ich bin sehr dafür, mehr Frauen in Führungspositionen einzusetzen. Ob jedoch ein Gleichstellungsesetz die richtige Maßnahme dieses durchzusetzen ist, ist fraglich.
Meiner Meinung nach sollte die Qualifikation und Kompetenz der Bewerber auf eine Position im leitenden Management maßgeblich sein.
Eine Möglichkeit dieses zu erreichen wäre, die Bewerbungen für solche Stellen anonym durchzuführen. Man könnte
dieses mit Hilfe von Chiffrenummern wie bei einer Zeitungsanzeige bewerkstelligen.
Dieses sollte vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht und natürlich auch kontrolliert werden.

12. Dezember 2012 | buergerA
Gegenfrage:

Angela Merkel ist seit 2005 deutsche Bundeskanzlerin, verdankt sie dieses Amt einem Gesetz, welches vorgeschrieben hat, dass dieses Amt auch mal von einer Frau ausgeführt werden muss oder ist sie Bundeskanzlerin aufgrund ihrer Leistungen geworden? Ja, dieses Beispiel ist natürlich etwas drastisch gewählt. Worauf ich hinaus will ist eigentlich nur eines: wenn heute um eine geschlechtsspezifische Quote diskutiert wird, diskutieren wir dann morgen um eine Alters-abhängige Quote... Übermorgen finden wir wieder eine andere Variable über die wir diskutieren müssen...usw... Kann es nicht sein, dass wir es uns hierbei einfach nur etwas zu kompliziert machen, die Gleichstellung passiert doch nicht auf einem Stück Papier, welches mal Gesetz wird, die Gleichstellung findet in den Köpfen statt, und gerade weil das so ist, finde ich es wichtiger darüber nachzudenken wie man den Bildungsgrad der Menschen verbessern kann, denn dies halte ich für das eigentliche Problem. (auch wenn es mir wohl nicht nur um die Vergabe von Führungspositionen im öffentlichem Dienst ging: Danke, dass ich hier meine Meinung schreiben darf. Meine Meinung im Bezug auf eine Quote, in welcher Art auch immer, ist: Nein!)

12. Dezember 2012 | deburg
Das Grundgesetz sagt es

Im Grundgesetz Art 3 heißt es:
"[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Diskussion über Quoten ist für mich völlig unverständlich.

Eine wirkliche Unterstützung für Frauen (und ihre Familien) wäre ein ausreichendes Angebot an Krippen- und Kindergartenplätzen sowie an den Schulen ein ordentliches Ganztagsangebot. Das sind doch die dringlichsten Aufgaben.

Vielleicht wäre es sinnvoll, bei Bewerbungsunterlagen Angaben, die auf das Geschlecht hinweisen, zu verbieten.

12. Dezember 2012 | HD
Frauenquote notwendig?

wichtiger ist eigentlich, die am Besten geeignete Person für die jeweilige Aufgabe zu finden. Das Frauen in den oberen Leitungsebenen zu selten sind, kann natürlich mehrere Ursachen haben:
z.B.
- Unvereinbarkeit von Beruf und Familie - in vielen Positionen ist eine geregelte, definierte Arbeitszeit pures Wunschdenken. Leider hat das deutlich zugenommen, für die meisten Frauen mit Kindern ist die Arbeitszeit und Flexibilität, die von Männern erwartet wird, schlicht nicht machbar. Das mag im öffentlichen Dienst aber anders sein.
- etablierte Netzwerke: Personen in höheren Führungskreisen umgeben sich mit "ihresgleichen" und ziehen "gute Bekannte" nach. Das kann sich auch aufs Geschlecht beziehen.
- möglicherweise haben auch weniger Frauen den Wunsch, sich auf der Karriereleiter ganz nach oben zu boxen. Das ist nicht abwertend gemeint.
- Ein echtes Karrierehemmnis für junge Frauen ist die Möglichkeit, das sie Kinder bekommen KÖNNTEN. Weil damit häufige und evt. auch längere Ausfallzeiten unumgänglich sind (z.B. Kind krank), werden junge Frauen in den Augen der Arbeitgeber schon per se abgewertet.

Obwohl im öffentlichen Dienst diese Dinge eigentlich keine Rolle spielen sollte, sind hier Frauen in oberen Positionen noch seltener anzutreffen, als in der Wirtschaft.
Aus diesem Grund sollte eine Frauenquote im öffentlichen Dienst angestrebt werden.

11. Dezember 2012 | Opa49
Variable Vorgaben

Wenn eine gleichberechtigter Einsatz von weiblichen als auch männlichen Mitarbeitern nicht anders zu erreichen ist, dann erscheint eine gesetzliche Regelung geboten. Diese sollte aber eine gewisse Flexibilität nicht vermissen lassen. Feste Vorgaben, wie hier alternativlos vorgeschlagen, werden sehr schnell zu "Bewegungsbremsen". Das hat uns ja die Planwirtschaft deutlich gezeigt.
Eine Unterrepresentanz sollte sich deshalb an der Zusammensetzung aller Mitarbeiter einer Instituton orientieren. Das würde z.B. bei einem Frauenanteil von 80% an der gesamtanzahl der Mitarbeiter einer Einrichtung auch etwa 80% Frauen in deren Führungsebene fordern. Hingegen würde dann auch ein Frauenanteil von nur 10% an der Gesamtzahl aller Mitarbeiter einer anderen Einrichtung auch nur etwa 10% in deren Führungebene verlangen. Das würde zumindest gerechter die jeweiligen Verhältnisse wiederspiegeln.
Auch sollte die Eignung deutlicher im Vordergrund stehen, denn es wird ja eine effektive und qualifizierte Arbeit erwartet.