5.1 a Beratung von Menschen

Thüringer Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz

Entwurf vom 15. November 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 07.04.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 5/5217) vorgelegt. Nachfolgend finden Sie die Paragraphen des Gesetzentwurfs sowie zum Teil ergänzende Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den einzelnen Bestimmungen und den dazu gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen. Darüber hinaus bittet Sie der Justiz- und Verfassungsausschuss auch um Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, soweit diese Punkte nicht zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs gehören.

Diskutieren Sie mit!

5.1 a Beratung von Menschen

a. Welcher Beratungsbedarf besteht zukünftig für die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur in Thüringen?

23. März 2013 | Gast
Aufarbeitung braucht Zeit und Professionalität

Ein Beratungsbedarf besteht weiterhin, solange es Menschen gibt, die unter den Folgen der Diktatur leiden. Er wird jedoch kontinuierlich abnehmen. Hier teile ich die Stellungnahme der Gesellschaft für Zeitgeschichte: (Zitat) „Langfristig ist deshalb zu prüfen, inwieweit die spezifische Beratung durch speziell geschulte Berater in anderen geeigneten Beratungsstellen geleistet werden kann. Bereits jetzt ist das Sozialministerium an dieser Beratung durch entsprechende Förderung beteiligt.“(Zitatende)
Ob es für die Beratung, zumal unter der Voraussetzung eines abnehmenden Bedarfes, einer gesonderten eigenen Landesbehörde bedarf, ist zu hinterfragen.

04. März 2013 | Gesellschaft für Zeitgeschichte
Gesellschaft für Zeitgeschichte - zur Frage 5.1a

Dieser wird solange weiter bestehen, wie Menschen unter den Folgen leiden. Allerdings wird er kontinuierlich abnehmen. Langfristig ist deshalb zu prüfen, inwieweit die spezifische Beratung durch speziell geschulte Berater in anderen geeigneten Beratungsstellen geleistet werden kann. Bereits jetzt ist das Sozialministerium an dieser Beratung durch entsprechende Förderung beteiligt. Deshalb sollte Abs (1) so wie oben neu formuliert werden.

25. Januar 2013 | Peter Maser
Beratungsbedarf

5.1

a) Der Beratungsbedarf für die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur wird „zukünftig“ auch in Thüringen kontinuierlich abnehmen. Ob zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch „zukünftig“ und wie lange noch eine eigene Behörde erforderlich ist, wäre erst einmal kritisch zu diskutieren.