16.a. Zeitliche Befristung und Evaluierungsklausel des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

Thüringer Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz

Entwurf vom 15. November 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 07.04.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 5/5217) vorgelegt. Nachfolgend finden Sie die Paragraphen des Gesetzentwurfs sowie zum Teil ergänzende Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den einzelnen Bestimmungen und den dazu gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen. Darüber hinaus bittet Sie der Justiz- und Verfassungsausschuss auch um Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, soweit diese Punkte nicht zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs gehören.

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16.a. Zeitliche Befristung und Evaluierungsklausel des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

a. Sind Sie der Meinung, dass eine zeitliche Befristung vorgesehen werden sollte? Wenn ja, welchen Zeitraum halten Sie für geeignet?

23. März 2013 | Gast
Bundesgesetzgebung und entsprechende Laufzeiten beachten

Wenn es zu einer immer mal wieder diskutierten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes kommt, können auch entsprechende Änderungen des Thüringer Gesetzes notwendig werden. Ein Auslaufen des Bundesgesetzes entzieht den Landesgesetzen den Rechtsboden völlig. Dies ist zu berücksichtigen.