1. a Veröffentlichung von Nebeneinkünften und deren Höhe sowie Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag- bzw. Arbeitgeber im Internet und Amtlichen Handbuch für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung

Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften

Entwurf vom 14. November 2012
Eingebracht durch Fraktion DIE LINKE
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
1
Die Diskussion ist seit dem 12.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften (Drucksache 5/5206) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. a Veröffentlichung von Nebeneinkünften und deren Höhe sowie Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag- bzw. Arbeitgeber im Internet und Amtlichen Handbuch für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung

a. In welchem Maße befürworten Sie über die bereits geltenden Regelungen hinaus eine Verpflichtung der Abgeordneten zur Anzeige und Veröffentlichung der Art und des Inhalts von Nebentätigkeiten, des Auftrag- bzw. Arbeitgebers sowie von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften im Internet und Amtlichen Handbuch (vergleiche hierzu § 42 Absatz 4 in Verbindung mit § 42a Absätze 1, 2 und 6 des Gesetzentwurfs)?

21. Februar 2013 | Ivy
in allerhöchstem Maße

Ich befürworte eine Verpflichtung der Abgeordneten zur Anzeige und Veröffentlichung der Art und des Inhalts von Nebentätigkeiten, des Auftrag- bzw. Arbeitgebers sowie von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften im Internet und Amtlichen Handbuch in allerhöchstem Maße. Ich sehe die Abgeordneten als Angestellte der Bürgerinnen und Bürger Thüringens und so wie diese in ihren Arbeitsverhältnissen zur Angabe der Nebentätigkeiten verpflichtet sind, sollten und müssten die Abgeordneten ebenso verpflichtet sein. Weitehin dient diese Verpflichtung ebenso dem Vertrauensgewinn der Abgeordneten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.