1. b Veröffentlichung von Nebeneinkünften und deren Höhe sowie Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag- bzw. Arbeitgeber im Internet und Amtlichen Handbuch für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung

Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften

Entwurf vom 14. November 2012
Eingebracht durch Fraktion DIE LINKE
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 12.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften (Drucksache 5/5206) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. b Veröffentlichung von Nebeneinkünften und deren Höhe sowie Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag- bzw. Arbeitgeber im Internet und Amtlichen Handbuch für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung

b. In welchem Maße befürworten Sie eine Verpflichtung der Abgeordneten, auch die konkrete Höhe der jeweiligen Einkünfte unter Zugrundelegung der Bruttobeträge im Internet und Amtlichen Handbuch zu veröffentlichen (vergleiche hierzu § 42 Absatz 4 in Verbindung mit § 42a Absätze 1, 2 und 6 des Gesetzentwurfs)? Ist die Auskunft über die konkreten Bruttoeinkünfte und Anteile an Firmen auch dann noch gerechtfertigt, wenn damit Betriebsgeheimnisse offengelegt werden müssen (z. B. bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts) oder wenn sich anhand von Angaben über die prozentuale Beteiligung Erkenntnisse zum Einkommen von anderen Teilhabern des Unternehmens ableiten lassen? Ergeben sich aus der Freiheit des Mandats Grenzen für die Offenlegungspflicht?