3 c Persönliche Voraussetzungen

Änderung des Thüringer Rechnungshofgesetzes

Entwurf vom 23. Januar 2013
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
3
Die Diskussion ist seit dem 05.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof (Drucksache 5/5603) in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu diesem Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss eine Änderung (Vorlage 5/3304) beantragt. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3 c Persönliche Voraussetzungen

c. Qualifikation des Kollegiums: Wirtschaftswissenschaftliche oder technische Vorbildung

Nach bisheriger Rechtslage soll eine angemessene Anzahl der Mitglieder eine wirtschaftswissenschaftliche oder technische Vorbildung besitzen. Dies ist im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD nicht mehr vorgesehen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verzichtet nicht auf die bisherige Vorschrift.

Wie beurteilen Sie das Erfordernis einer wirtschaftswissenschaftlichen oder technischen Vorbildung für die Mitglieder des Kollegiums des Rechnungshofs?

17. April 2013 | Rabe 65
Wer fürchtet solchen Sachverstand?

Wer wirtschaftliche Vorgänge und Prozesse, die finanzielle Wirkungen zeitigen, prüfen und nachvollziehen will benötigt Experten gerade aut wirtschaftswissenschaftlichem und technischem Gebiet. Nur wem an solchen Fähigkeiten nicht gelegen ist , seine Entscheidungen in diesem Sektor nicht geprüft sehen möchte, der kann einen solchen Gesetzesvorschlag einbringen wollen. Es sollte genügend hochqualifiziertes Personal verfügbar sein, auch um den Parteien und ihren Fraktionen fachkundig in die Kassen zu schauen. Wir Bürger werden davon auch nicht verschont..

31. März 2013 | Soach
Nicht nur Juristen, Theologen oder Pädagogen !

Bitte auch wirtschaftswissenschaftliche und technische Fachleute zwingend einbeziehen !
Der Pilotversuch Budgetierung im Landeshaushalt z.B. Kosten-Leistungsrechnung erforderte solche Experten.
Wurde der Pilotversuch deshalb beendet ! ?

28. März 2013 | BO
Schuster bleib bei deinen Leisten

Es sollte doch nochmal grün abgestimmt werden!
Soweit Tief- und Hochbaumaßnahmen sowie Großgeräte u.ä. bewertet werden, sollte die Direktorin/der Direktor eine Affinität zu diesem Thema haben. Und ein bisschen mehr! Mathematikstudium und eine Modeleisenbahn zu Hause reichen hier nicht aus. Werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt und das sollte begleitend bei nahezu jeder Verwaltungsmaßnahme der Fall sein, ist es hilfreich zu wissen, was es hierzu bedarf. Ein Theologiestudium ist es nicht! Natürlich gibt es in der Hierachiestufe unter den Direktoren Fachleute, die das alles können, aber auf Plausibilität hin muss es das Mitglied des Hofes noch selbst prüfen. Geben wir ihnen die Chance, stellen wir einen Ing. und einen rer.pol. ein. Im Sinne der Qualität ist der fraktionsübergreifende Antrag abzulehnen.