3.1 a Qualitäts- und Strukturanforderungen

Thüringer Krankenhausgesetz

Entwurf vom 04. Juni 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 13.09.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drucksache 5/6167) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Bestimmungen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Vorschriften und Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3.1 a Qualitäts- und Strukturanforderungen

a) Wie beurteilen Sie das Erfordernis von zusätzlichen landesrechtlichen Qualitätskriterien für Thüringer Krankenhäuser, welche die bereits zahlreich vorhandenen bundesrechtlichen Vorschriften und Verordnungen für den Betrieb von Krankenhäusern ergänzen sollen?

02. August 2013 | Zettel
landesrechtliche Qualitätskriterien

- landesrechtliche Regelungen sind durch ihren regionalen Bezug häufig näher am Sachstand vor Ort
- so wird der THÜRINGER Qualitätsbedarf konkret beschrieben