3.2 Zeitraum für die Fortschreibung des Krankenhausplanes

Thüringer Krankenhausgesetz

Entwurf vom 04. Juni 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 13.09.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drucksache 5/6167) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Bestimmungen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Vorschriften und Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3.2 Zeitraum für die Fortschreibung des Krankenhausplanes

3.2 Zeitraum für die Fortschreibung des Krankenhausplanes

Nach gegenwärtiger Rechtslage (§ 4 Abs. 2 Satz 4) ist der Krankenhausplan spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Der Gesetzentwurf ermöglicht eine Fortschreibung spätestens nach 6 Jahren.

Sollte Ihrer Meinung nach der Zeitraum für die Fortschreibung des Krankenhausplanes beibehalten werden oder sollte es zu einer Verkürzung der Fortschreibung kommen, um besser auf die Veränderungen und Entwicklungen der Krankenhäuser und auch auf die Bevölkerungsentwicklung reagieren zu können?

02. August 2013 | Zettel
Zeitrahmen Krankenhausplan

- kürzerer Zeitrahmen ist besser, um zeitgemäße Standards nicht zu spät zu integrieren