2a Kinderschutz

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2a Kinderschutz

a) Ist Ihrer Meinung nach der Kinderschutz durch das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder aus dem Jahr 2008 verbessert worden?

01. Dezember 2013 | Kinderfreund
Nein

Kindervorsorgeuntersuchungen (VU) sind ärztliche Aufgabe: frühes Erkennen von gesundheitlichen Problemen und Entwicklungsstörungen; regelmäßige Teilnahme sichert Kontinuität. Bei Bedarf leitet der Arzt eine Therapie ein; hat er Verdachtsmomente für gestörte Interaktion Mutter/Kind, wird er zur Kontrolle in der Sprechstunde bestellen oder Hilfen vermitteln. Kindesmisshandlungen können damit leider nicht verhindert werden, "Kurzschlussreaktionen" überforderter Eltern können auch vorkommen, wenn regelmäßig alle VU absolviert wurden.
Vollständige Kindervorsorgeuntersuchungen sind im Interesse aller Bürger, sie sollten selbstverständlich sein für alle Eltern. Hier können Presseartikel immer wieder aufmuntern.

30. November 2013 | augusta
Bürokratie schützt Kinder nicht

Der Beitrag von Sophia Ludwig, 13.11.2013 spiegelt das wieder, was mir auch oft begegnet ist: Wenn man den Sinn des Meldesystems hinterfragt, hört man die Formel ".. auch nur ein gerettetes Kind...". Das Einladungs- und Meldesystem in seiner derzeitigen Form rettet aber keine Kinder, sondern produziert nur einen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Eher halte ich es da mit Schmidt_L v. 13.11.2013: Es braucht Menschen, die Hinsehen. Z.B. die Eltern befreundeter Kinder, Erzieher in den Kindereinrichtungen (wie viele Kinder gehen in Thüringen gleich nochmal in eine Kita?) oder Lehrer in der Schule. Mir ist allerdings nicht klar, was das mit dem Land und irgendwelchen Finanzmitteln zu tun hat. Zivilcourage kann man doch nicht kaufen?

30. November 2013 | Conni
Nein

Kinderschutz erfolgt nicht durch ein Einladungs-/Meldesystem. Gesellschaftliches Engagement für Kinderbedürfnisse, bei allen, die mit Kindern zu tun haben, offene Ohren und Augen, aktiv für Kindernöte da sein, das erreicht man nicht durch bürokratische Papiertiger. Das Geld könnte man besser und zielgerechter in Projekte zum Kinderschutz stecken.

19. November 2013 | Schmidt_L
Nein, es schützt keine Kinder

Nein. Für mich als Elternteil habe ich das Gesetz nur als Bürokratie erlebt. Es gibt auch kein erkennbaren Grund, wie dieses Gesetz kleinen Kindern helfen soll. Allein die Fristen schließen ein schnelles Handeln aller Beteiligten aus. Und vielleicht mal ein Bezug auf hier Geschriebenes: Papier kann nicht sehen. Kein einziges geschlagenes Kind. Papier ist geduldig. Und genau diese Geduld haben wir bei kleinen Kindern nicht. Da braucht es Menschen die hinsehen. Doch die kosten Geld und das will dies Land offensichtlich für den Kinderschutz nicht ausgeben.

13. November 2013 | Sophia Ludwig
Offen Augen sind immer besser als Wegsehen

Das Gesetz ist zum Hinsehen gedacht: Kinder, die geschlagen, misshandelt, vernachlässigt und in Wohnungen vergessen werden, sollen nicht mehr durch die Maschen der öffentlichen Aufmerksamkeit fallen. Und wenn dadurch nur ein Kind im Jahr gerettet wurde, hat es sich schon gelohnt.
Sicher: Die Kinderärzte untersuchen die Gesundheit der Kinder und manchee Misshandlungs- oder Vernachlässigungsfälle werden auch von ihnen nicht erkannt. Aber erstens kann hier die Ausbildung der Ärzte verbessert werden und zweitens haben Vernachlässigung und Misshandlung nicht selten auch körperliche Folgen, so dass ein Arzt sehr wohl melden kann, wenn Kinder in besonders schlechter körperlicher Verfassung sind.

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
skeptisch

der BVKJ hat immer kritisch hinterfragt ob durch ein Meldesystem der Kinderschutz verbessert
werden kann, hier sind wir einheitlich der Meinung das dies wohl nicht geleistet werden kann;

23. Oktober 2013 | urmel0507
Teils teils

In der Praxis sehe ich eine leichte Verbesserung dahingehend, dass das Jugendamt tatsächlich Familien kontaktiert, die nach Aufforderung nicht zur Untersuchung erschienen sind. Allerdings fehlt dem Jugendamt der Handlungsspielraum. Anschreiben, bei Nichterscheinen evtl. Hausbesuch, aber man muss keinen Mitarbeiter des Jugendamtes herein lassen. Da hören die Möglichkeiten des Jugendamtes auf. Genau da müsste man nun angreifen!

22. Oktober 2013 | Zettel
Der gesetzliche Zwang ist nicht ausreichend verankert.

Noch nicht. Der gesetzliche Zwang ist nicht ausreichend verankert. Dieser scheint aber hier notwendig, um den weitgehenden Vollzug aller Untersuchungen für sämtliche Kinder zu gewährleisten.

22. Oktober 2013 | PierrC
Nein.

Ich sehe nicht, wie das Gesetz Kinder besser schützt. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder betreffen nur die Gesundheit der Kinder.

22. Oktober 2013 | Leola
Nein
22. Oktober 2013 | franz
Stigmatisierung statt Vertrauensbildung

Nein. Durch eine Stigmatisierung von Eltern wird kein Kinderschutz verbessert, dazu sind vertrauensbildende Maßnahmen nötig. Die Überwachung und Kontrolle aller Eltern bei einer freiwilligen Angelegenheit ist genau das Gegenteil.