2b Kinderschutz

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2b Kinderschutz

b) Sind Sie der Ansicht, dass eine flächendeckende Teilnahme aller Kinder an den U-Untersuchungen zur Aufdeckung von Vernachlässigungen und Misshandlungen führen können? Würden Sie in diesem Sinne in Kauf nehmen, dass Sie auch dann ein Erinnerungsschreiben vom Vorsorgezentrum erhalten, wenn Sie mit ihrem Kind bei der U-Untersuchung waren, dies jedoch nicht rechtzeitig zurückgemeldet wurde?

01. Dezember 2013 | Kinderfreund
Vorsorgeuntersuchung ist keine Kinderschutzprüfung

Regelmäßige VU sollen leisten, dass Kinder gesund und altersentsprechend entwickelt heranwachsen.
Mutter/Vater kommen mit Kind in die Arztpraxis, eine Einschätzung der häuslichen Bedingungen ist dabei nicht möglich. Verdachtsmomente, dass es einem Kind und einer Familie nicht gut gehen könnte, erkennt der erfahrene Kinderarzt - und wird handeln, also Therapie und Hilfen vermitteln. Akute Überforderungssituationen in Familien, die zur Kindesmisshandlung oder sogar Todesfällen führen könnten, sind mit Vorsorgeuntersuchungen nicht feststellbar oder zu verhindern. Aber: regelmäßige Begleitung von Eltern/KInd schafft ein Vertrauensverhältnis, Eltern können ihre Probleme und Sorgen beim Arzt äußern (manchmal muss der Arzt mit Hinweis auf seine Schweigepflicht auch Eltern dazu ermutigen).

30. November 2013 | augusta
ZU 1: Ja, zu 2: Nein

Sicher könnte eine flächendeckende Teilnahme zur weiteren Aufklärung führen (allerdings nicht zu einer kompletten Verhinderung, das ist klar). Ich will aber keine überflüssigen Erinnerungsschreiben erhalten, weil/solange diese auf Konstruktionsfehler im Gesetz zurückzuführen sind.

Interessant wäre aber mal zu wissen, was das Gesetz bisher an dieser Stelle gebracht hat. Ja, ich weiß: "... wenn auch nur ein Kind.....". Mit der Argumentation könnte man zu jeder Familie mit minderjährigen Kindern zweimal im Jahr einen Arzt schicken. Und könnte Misshanldung doch nicht verhindern. Es ist also in jedem Fall eine Abwägung von Aufwand und Nutzen erforderlich.

30. November 2013 | Conni
Ungern

Ich bezweifle einfach die Wirksamkeit dieses Bürokratieriesen.

19. November 2013 | Schmidt_L
Nein, das ist ein Irrglaube

Nein. Fragen sie doch mal, ob die Kinder bei den Untersuchungen waren, die die Jugendämter aus Familien nehmen mussten. Sie werden staunen, die waren nämlich.
Die Nichtwahrnehmung einer freiwilligen Untersuchung hat einfach nichts mit Kindesgefährdung zu tun. Oder glauben sie ernsthaft, dass die 3 Prozent der Menschen, die mal eine Untersuchung verpassen, ihre Kinder misshandelt. Das ist absurd.
@Sophia Ludwig: Wir sollten mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Wenn Sie etwas kaufen, dann gehen Sie eine Verpflichtung ein. Wenn Sie die nicht einhalten, dann werden sie gemahnt. Aber warum sind Vorsorgeuntersuchung freiwillig? Weil es ein Recht auf Selbstbestimmung gibt, dass der Bundesgesetzgeber offensichtlich höher bewertet als Thüringen. Und wenn ich dieses Recht so wahrnehme, dass ich mal eben nicht zur U7a (rechtzeitig) gehe, dann hat NIEMAND das Recht mich zu mahnen. Einladen reicht vollkommen. Und Recht auf Selbstbestimmung heißt nicht, dass ich mein Kind vernachlässige oder umbringe!!

13. November 2013 | Sophia Ludwig
Besser eine Mahnung zu viel, als ein totes Kind

Warum sollte ich mich über eine Mahnung aufregen, wenn ich weiß´, dass ich in meinem übervollen beruflichen Alltag mal wieder eine Untersuchung vergessen habe - Rechnungen, die ich nicht bezahlt habe, weil ich einfach nicht dazu gekommen bin, werden ja auch angemahnt und ich rege mich nicht darüber auf, dass der Händler glaubt, ich wolle die Rechnung nicht bezahlen.
Man sollte die U-Untersuchungen nicht überfrachten: natürlich können dort nicht alle Misshandlungen aufgedeckt werden, zumal auch misshandelte Kinder ihre Eltern lieben und von sich aus nichts verraten werden.
Dennoch bleibt die Tatsache, dass Verdachtsmomenten nachgegangen werden kann, dass sich das Jugendamt an die Familien wenden kann. Und hier geht es meist gar nicht um Sanktionen, sondern um Hilfsangebote wie Beratungen, Familienhelfer und andere Unterstützungen.

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
eher skeptisch

Frage richtet sich ja scheinbar mehr an Eltern; aus ärztlicher Sicht würde ich die
Erinnerungsschreiben beibehalten, selbst bei einer aus welchem Grund auch immer nicht
Korrekten Meldung läßt sich das Problem durch telefonische Rücksprache leicht lösen; kommt
bei uns immer mal wieder vor; Erkennung von Vernachlässigung oder Kindeswohlgefährung
ist sicher eher zu erkennen als eine Gefahr von Kindesmißhandlung

23. Oktober 2013 | urmel0507
Nicht immer möglich!

Die Aufdeckung aller Kindeswohlgefährdungen wird nie möglich sein. Man sollte doch klein anfangen. Ich denke, dass die flächendeckende Teilnahme aller Kinder an den U-Untersuchungen langfristig zu einer Senkung der Fälle von Kindeswohlgefährdung führen wird (natürlich abgesehen von der Dunkelziffer). Ich wäre bereit Anmahnungen per Post oder vom Jugendamt direkt zu bekommen, obwohl ich bei der Untersuchung war. Diese Frage stellt sich nicht. Die Berührungsängste der Menschen das Jugendamt betreffend haben, müssen sowie so unbedingt abgebaut werden.

22. Oktober 2013 | PierrC
Vorsorgeuntersuchung ist kein Kinderschutz

Vorsorgeuntersuchungen sind elementar für die Gesundheit von Menschen. Fast alle Kinder kommen zu diesen. Die bundesweite „Kinderrichtlinie“ sieht keine konkreten Fragen zum Kinderschutz vor.
Demnach stellt sich die Frage gar nicht.

22. Oktober 2013 | Leola
Denkfehler

1. Ich habe drei (?) MOnate Zeit, zur Untersuchung zu gehen. Da kann ich einen Zeitpunkt abpassen, zu dem alle blauen Flecke geheilt sind.
2. der Arzt redet nicht mit dem Kind allein. Es kann sich ihm nicht anvertrauen.
3. Wenn ich als "ordentliche" Mutter, die keine Untersuchung auslässt, dreimal erinnert werde, nervt das total!
4. Was passiert mit denen, die nicht hingehen? Weil die Kinder vernachlässigt sind?

22. Oktober 2013 | franz
völlig falsche Ansicht

Zur ersten Frage: Nein. Ich halte diese Ansicht für falsch, weil eine Teilnahme an medizinischen Untersuchungen keinerlei familiäre Probleme erkennen lässt oder beseitigen kann.
Zur zweiten Frage: Nein. Ich frage mich dann, ob die Verwaltung ihre Arbeit richtig macht, wenn sie mich erinnert, obwohl meine Kinder zur freiwilligen Untersuchung waren.