2d. Zinsbegrenzung

Zinsen für Dispositions- und Verbraucherkredite bei Thüringer Sparkassen

Entwurf vom 13. November 2013
Eingebracht durch Fraktion DIE LINKE
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes vom 13.11.2013 (Drucksache 5/6876) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2d. Zinsbegrenzung

d) Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass eine Zinsbegrenzung für Thüringer Sparkassen wegen wegfallender Einnahmen in diesem Geschäftsfeld durch Preiserhöhungen für andere Produkte, durch eine Kostenreduzierung im Servicebereich oder durch die Schließung von Sparkassenfilialen kompensiert wird und hierdurch auch Kundinnen und Kunden betroffen sein könnten, die gar keine Kreditnehmerinnen bzw. Kreditnehmer sind?

18. Februar 2014 | Zettel
Defizitkompensation hat verschiedene Ursachen

Der Ausgleich von Einnahmeverlusten würde mit den hier beschriebenen möglichen Folgen auch nach Großverlusten am Kapitalmarkt etc. erfolgen. Im Umkehrschluss schützt die präventive Untätigkeit des Gesetzgebers -entgegen seines Gestaltungsauftrags- auch nicht vor bereits seit langem beabsichtigten Erhöhungen von Gebühren, Filialschließungen und Personaleinsparungen zur Erhöhung der Gewinnspanne.

04. Februar 2014 | eastcar
klare Sache

Natürlich müsen die dann erfolgenden Einnahmenverluste kompensiert werden. Entweder durch Mitarbeiterentlassungen, Einführung neuer Preise oder Erhöhung bestehenden Preise. Oder auch Veringerung des sozialen Engagements der Sparkassen.
Lasst den Käse sein und gewöhnt euch an die MArktregulierung durch Angebot und Nachfrage!

21. Januar 2014 | Jakki78
Erhöht wird so oder so

Die Sparkassen haben so einen gesetzlich vorgegebenen Grund wieder Preise zu erhöhen oder neue Gebühren zu erfinden. Kommt das Gesetz nicht, finden sie einen anderen Grund.

21. Januar 2014 | werbert
auswirkung von zinsbegrenzungen

ich glaube nicht, dass sich durch eine zinsbegrenzung wie vorgesehen auf preiserhöhungen in anderen geschäftsfeldern auswirkt, allerdings wüsste ich auch nicht wie eventuell doch geplante erhöhungen zu verhindern wären.
leider sind appelle, moralische oder ethische ansprüche im geschäftsleben unserer gesellschaft vom aussterben bedroht.