Thüringer Anerkennungsgesetz

Entwurf vom 02. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union (Thüringer Anerkennungsgesetz, Drucksache 5/6963) vom 02.12.2013 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur nehmen.

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Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Das Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Thüringer Anerkennungsgesetz - ThürAnerkG -) vom 02.12.2013 ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4 vom 30.04.2014, S. 139 - 149 verkündet worden.

Gesetzesbeschluss

Der Thüringer Landtag beschloss in seiner 151. Sitzung am 10.04.2014, den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 5/6963) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drucksache 5/7592) anzunehmen. Damit tritt das Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Thüringer Anerkennungsgesetz) in der Fassung dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Abweichend davon treten - um den zuständigen Stellen die notwendigen organisatorischen Vorarbeiten der Verwaltung zu ermöglichen und diese gleichzeitig in die Lage zu versetzen, die gegebenenfalls gehäufte Antragstellung in der Anfangsphase nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewältigen zu können - die die dreimonatige Entscheidungsfrist regelnden §§ 6 und 13 des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellunggesetzes (ThürBQFG) teilweise am 01.01.2015 in Kraft.
Der von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in der Drucksache 5/7637 eingebrachte Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde abgelehnt.

Zweite Beratung des Plenums am 10.04.2014

Am 10.04.2014 fand die zweite Beratung des Plenums zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 5/6963) statt.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 03.04.2014

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt dem Plenum des Thüringer Landtags, den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 5/6963) mit einigen Änderungen anzunehmen. Hierzu wird auf die Drucksache 5/7592 [Beschlussempfehlung (PDF)] verwiesen. Zu dieser Beschlussempfehlung haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in der Drucksache 5/7637 (PDF) einen Änderungsantrag gestellt.

Ende der Online-Diskussion

Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 02.12.2013 (Drucksache 5/6963) wurde nach Maßgabe des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 16.01.2014 am 24.01.2014 zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums des Thüringer Landtags gestellt. Bis zum 02.03.2014, 24:00 Uhr, konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen.

Thüringer Gesetz zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen bedürfen einer Anerkennung, bevor sie in Deutschland Geltung erfahren. Maßgeblich dabei ist die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation mit deutschen Referenzqualifikationen. Es gibt Berufe, deren rechtliche Rahmenbedingungen durch das Bundesrecht geregelt sind (z. B. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte) sowie Berufe, deren Ausbildungsvorschriften landesrechtlich bestimmt werden (z. B. für Lehrer).

Soweit bundesrechtlich geregelte Berufsbilder einschlägig sind, kommt das Bundesrecht zur Anwendung. Der hier vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf Berufe, für die der Landesgesetzgeber eine Gesetzgebungskompetenz besitzt (z. B. für Lehrer, Sozialberufe, Pflegehelfer oder Lebensmittelchemiker). Da bisher ein rechtlicher Anspruch auf Bewertung von im außereuropäischen Ausland erworbener Berufsqualifikationen fehlte, soll dieser nunmehr geschaffen werden. Der Gesetzentwurf verfolgt dabei u. a. das Ziel, bestehende bürokratische Hürden bei der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikatio-nen abzubauen und den Weg der Anerkennung dieser Qualifikationen zu erleichtern. Dies soll die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt fördern. Gleichzeitig soll eine „Willkommenskultur“ in Thüringen ausgebaut werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 02.12.2013 wurde in der 138. Plenarsitzung am 19.12.2013 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt sowie auf die Begründung zum Gesetzentwurf (Drucksache 5/6963) verwiesen.

Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union (Thüringer Anerkennu

1. Ziel und Umsetzung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung bezieht sich auf Berufe, für die der Landesgesetzgeber eine Gesetzgebungskompetenz besitzt (z. B. für Lehrer, Sozialberufe, Pflegehelfer oder Lebensmittelchemiker). Da bisher ein rechtlicher Anspruch auf Bewertung von im außereuropäischen Ausland erworbener Berufsqualifikationen fehlte, soll dieser nunmehr geschaffen werden. Der Gesetzentwurf verfolgt dabei u. a. das Ziel, bestehende bürokratische Hürden bei der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen abzubauen und den Weg der Anerkennung dieser Qualifikationen zu erleichtern. Dies soll die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt fördern. Gleichzeitig soll eine „Willkommenskultur“ in Thüringen ausgebaut werden.

1a. Ziel und Umsetzung

a) Wie beurteilen Sie das Ziel des Gesetzentwurfs und die konkrete Umsetzung?

1b. Ziel und Umsetzung

b) Wie bewerten Sie, dass ein rechtlicher Anspruch auf Bewertung von im außereuropäischen Ausland erworbener Berufsqualifikationen geschaffen werden soll (siehe §§ 4 ff. des neu vorgesehenen Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)?

Rechtsanspruch bietet Rechtssicherheit
Rechtlicher Anspruch auf Bewertung ist dringend geboten

1c. Ziel und Umsetzung

c) Der Gesetzentwurf bezieht sich u. a. auf Lehrer, Sozialberufe, Pflegehelfer oder Lebensmittelchemiker.

Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass die in Thüringen geltenden Qualitätsstandards für diese Berufe durch den Gesetzentwurf beeinträchtigt werden könnten?

Restrisiko vs. Fachkräftbedarf
Absenkung von Qualitätsstandards nicht zu erwarten

1d. Ziel und Umsetzung

d) In § 17 des neu vorgesehenen Thüringer Anerkennungsgesetzes ist vorgesehen, für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Gebühren und Auslagen zu erheben.

Wie beurteilen Sie diese Bestimmung?

Auf die Höhe kommt es an...
Gebühren und Auslagen ohne abschreckende Wirkung

2. Weitergehender Verbesserungsbedarf

Inwiefern sehen Sie weitergehenden Verbesserungsbedarf bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen?

Ausbau des Informationsangebotes

3. Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden

Ländereinheitliche Anerkennungsregelungen zügig umsetzen