§ 8 Einbeziehung in das Gemeinwesen

Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz

Entwurf vom 11. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 13.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz, Drucksache 5/7006) vom 11.12.2013 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen sowie die einzelnen Paragraphen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen und Bestimmungen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

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§ 8 Einbeziehung in das Gemeinwesen

(1) Stationäre Einrichtungen und nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen sollen sich in das Gemeinwesen öffnen. Standort, Größe und Beschaffenheit der Einrichtungen sollen so ausgestaltet werden, dass eine Isolation und Absonderung der Bewohner von der örtlichen Gemeinschaft vermieden wird.

(2) Die Träger und Leitungen fördern und unterstützen die Bewohner bei deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Gesellschaft durch die Einbeziehung von Angehörigen, Betreuern, sonstigen Vertrauenspersonen der Bewohner, bürgerschaftlich Engagierten und Institutionen der Gemeinde, des Sozialwesens, der Kultur, des Sports sowie der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Hierzu haben sie den Bewohnern Angebote zu unterbreiten, die diesen durch unterschiedliche Aktivitäten Möglichkeiten der Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben innerhalb der stationären Einrichtung oder nicht selbstorganisierten Wohnform und am gesellschaftlichen Leben außerhalb der Einrichtung oder Wohnform eröffnen. Die Träger sollen ihre Maßnahmen und Angebote zur Öffnung der Einrichtung oder Wohnform in das Gemeinwesen einschließlich der Einsatzfelder bürgerschaftlichen Engagements in der Konzeption sowie im Leistungsangebot darstellen.