1a Zweck des Gesetzes
Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
1a Zweck des Gesetzes
a) Der § 1 des Gesetzentwurfs regelt den Zweck des Gesetzes. Dort heißt es:
„Zweck des Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über und Fortschreibung von Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Damit sollen der Klimaschutz in Thüringen nachhaltig verbessert, die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt und Beiträge zum nationalen und internationalen Klimaschutz geleistet werden.“
Mit dem Gesetz würden klimaschutzrelevante Maßnahmen auf allen Ebenen (Klimaschutzziele, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung etc.) geschaffen.
Wie beurteilen Sie den Zweck des Gesetzentwurfs, Klimaschutzziele in Thüringen gesetzlich festzuschreiben sowie rechtliche Grundlagen u. a. für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schaffen?
Wie bewerten Sie daraus resultierende Verpflichtungen?
Ein Klimaschutzgesetz ist ein Rahmengesetz, dass die Ziele und notwendigen Prozesse beschreibt, um diese zu erreichen. Insofern bringt ein Klimaschutzgesetz den Prozess der Klimapolitik auf Gesetzesniveau und macht ihn damit unabhängiger von den Prioritäten einzelner Ministerien und Landesregierungen. Die Verwaltungserfahrung lehrt: Ein Gesetz bleibt – ein Programm vergeht. Insofern bietet der Vorschlag die Chance, Klimaschutz in Thüringen dauerhaft zu verankern.