2c Konkrete Klimaschutzziele
Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2c Konkrete Klimaschutzziele
c) Um Klimaschutzziele gesetzlich zu verankern, besteht u. a. die Möglichkeit, feste Emissionsminderungsvorgaben oder geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung (z. B. Ausschöpfen von Energiesparpotenzialen oder Recyclingquoten sowie feste Vorgaben für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs) festzuschreiben.
Wie können aus Ihrer Sicht Klimaschutzziele besser erreicht werden?
Das Klimaschutzgesetz legt daher in der Tat zunächst in erster Linie die Klimaschutzziele fest, ohne den Weg dorthin im Detail vorzugeben. Das eröffnet Spielräume für Diskussion und flexible Lösungen und erlaubt uns, schneller und flexibler auf neue Entwicklungen, Bedürfnisse oder auch etwaigen Nachbesserungsbedarf zu reagieren.
Im Klimaschutzplan werden dann die erforderlichen konkreten Maßnahmen in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren mit allen gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet.