2a Gesetzentwürfe insgesamt

Verfassungsschutz in Thüringen

Entwurf vom 19. Februar 2014
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innenausschuss
1
Die Diskussion ist seit dem 25.05.2014 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drucksache 5/7452) sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksachen 5/7327/7328) zum Thüringer Verfassungsschutzgesetz bzw. zur Thüringer Verfassung in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2a Gesetzentwürfe insgesamt

a) Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung insgesamt?

08. Mai 2014 | Gast
Keine erhöhte Transparenz

Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt die Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 5/2 nur ungenügend und nicht weit gehend genug um. Die einzigen Neuerungen bestehen in der Einführung einer „Stabsstelle Controlling“ und der Abfassung eines abschließenden Kataloges nachrichtendienstlicher Maßnahmen. Entgegen vorher getätigter Äußerungen ist keine konsequente Eingliederung des Verfassungsschutzes als Abteilung in das Innenministerium vorgenommen. Der Thüringer Verfassungsschutz soll nun als Amt „beim“ Innenministerium (TIM) als eigenständige Organisationseinheit errichtet werden. So drückt sich die Landesregierung um eine entsprechende Klarstellung. Letztlich soll lediglich auf die Mitarbeiter des TIM zugegriffen werden können, um den Verfassungsschutz zu stärken. Echte Vorteile in Sachen Kontrolle und Transparenz sind nicht zu erblicken. Weiter soll eine Stabsstelle Controlling errichtet werden, die dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz unterstellt ist und diesen in der Wahrnehmung der Leitung unterstützen soll. Es ist nicht klar, welche Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten die Stabsstelle Controlling hat. Außerdem war im TLfV bereits das Mittel des Controllings vorgesehen. Es wurde aber nicht konsequent bzw. gar nicht angewandt. Darüber hinaus sind die nachrichtendienstlichen Mittel zahlreicher als im BÜNDNISGRÜNEN Entwurf, wobei das Mittel des V-Mannes erhalten bleiben soll. Ebenso ist der Erhebung von Bestands- und Verbindungsdaten im Rahmen der Telekommunikation vorgesehen. Herausragend ist auch die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, wobei ein Anwendungsfall für dieses Mittel für den Verfassungsschutz nicht vorstellbar ist. So soll zumindest die Möglichkeit geschaffen werden.