6b Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel

Verfassungsschutz in Thüringen

Entwurf vom 19. Februar 2014
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innenausschuss
0
Die Diskussion ist seit dem 25.05.2014 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drucksache 5/7452) sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksachen 5/7327/7328) zum Thüringer Verfassungsschutzgesetz bzw. zur Thüringer Verfassung in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

6b Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel

b) Demgegenüber wird der Einsatz von Vertrauenspersonen und sonstigen geheimen Informanten etc. im Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für unzulässig erklärt (vgl. § 7 des Gesetzentwurfs der Fraktion). Auf die Verwendung von Informationen, die durch V-Leute anderer Dienste gewonnen wurden, soll verzichtet werden. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Abschaffung der V-Leute zum 31. Dezember 2016 wissenschaftlich evaluiert und bei Feststellung einer erheblichen Auswirkung auf die Erkenntnislage des Verfassungsschutzes sowie einer erheblichen Gefährdung der Aufgabenerfüllung über eine entsprechende Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten entschieden werden. Allein der Einsatz von verdeckt, unter Einsatz einer Legende eingesetzten Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde soll zulässig sein (vgl. §§ 6 und 12 des Gesetzentwurfs der Fraktion).

Wie beurteilen Sie diese Regelungen?