Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom 18.02.2015 (Drucksache 6/219) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.
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Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
Nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wird für das erste Kind ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten, jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Erziehungsgeld in Höhe von 150 € monatlich gewährt. Für jedes weitere Kind wird darüber hinaus ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Gesetz haben Eltern, die ihr Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.
Neben dem Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wurde auf Bundesebene zum 1. August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt. Es ist im BEEG verankert und wird Eltern gewährt, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die keine Leistung auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Betreuungsgeld kann pro Kind höchstens für 22 Lebensmonate in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Es beträgt für jedes Kind 150 € pro Monat.
Durch den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 18.02.2015 sollen das o. a. Thüringer Erziehungsgeldgesetz sowie die entsprechende Durchführungsverordnung aufgehoben werden, um die zum o. g. Bundesgesetz bestehende Parallelleistung für die „häusliche Kinderbetreuung“ abzuschaffen und den Landeshaushalt zu entlasten. Der Gesetzentwurf wurde in der 6. Plenarsitzung am 25.02.2015 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 6. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.
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Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
1. Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der entsprechenden Verordnung
1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Thüringer Erziehungsgeldgesetz und die entsprechende Verordnung aufgehoben werden.
Eine Übergangsregelung zur Abwicklung noch bestehender Ansprüche soll die weitere Anwendung des Gesetzes für die vor dem 1. Juli 2014 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder gewährleisten, sicherstellen, dass bis zum 30. Juni 2015 erlassene Bescheide nicht widerrufen werden und damit Rechtssicherheit für potentielle Antragsteller schaffen.
1 (Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in seiner 4. Sitzung am 19.03.2015 beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.
Im Folgenden finden Sie die eingegangen Stellungnahmen:
- Zuschrift 6/37 Dr. med. Rainer Böhm vom 20.04.2015 (PDF, nicht barrierfrei)
Frage 2
2. Anders als nach dem Bundesbetreuungsgesetz wird nach § 3 des Thüringer Erziehungsgsgeldgesetzes zur Förderung von Familien mit mehreren Kindern ein bei steigender Kinderzahl entsprechend gestaffeltes monatliches Erziehungsgeld gezahlt.
Sollten finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit mehreren Kindern durch das Land auf jeden Fall erhalten bleiben?
Frage 2 a)
a) Wie beurteilen Sie die geplante Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes?
Frage 2 b)
b) Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thüringer Landeserziehungsgeld gemacht? Wären Sie an einer Fortsetzung dieses Modells interessiert?
Frage 2 c)
c) Sollten Ihrer Meinung nach alle Betreuungsformen – durch Familienangehörige, Tagespflegepersonen und Kindertagesstätten – gleichberechtigt nebeneinanderstehen? Sehen Sie dies in Thüringen gewährleistet? Und was würde sich daran durch die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes ändern?
Frage 2 d)
d) Wie beurteilen Sie die geplante Abschaffung der Zahlung von Erziehungsgeld für die zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr zu Hause betreuten Kinder vor dem Hintergrund, dass das Land die Betreuung eines Kindes in diesem Alter in einer Kindertagesstätte mitfinanziert?
Frage 2 e)
e) Sind Sie grundsätzlich der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Nichtinanspruchnahme einer öffentlichen Leistung eine Ausgleichzahlung erhalten sollten?
Frage 2 f)
f) Ein Argument, welches für das Landeserziehungsgeld genannt wird ist, dass dadurch die Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt werde.
Sind Sie der Meinung, dass Menschen, die ihr Kind in einer Kita betreuen lassen, keine oder nur eine geringe Erziehungsleistung erbringen?
Frage 2 g)
g) Durch den Bund wird ein Betreuungsgeld gezahlt, welches nach Antragsvoraussetzung und Förderhöhe dem Thüringer Modell sehr ähnlich ist.
Sind Sie der Meinung, dass sich der Freistaat eine solche Doppelförderung leisten sollte?
Frage 2 h)
h) Für welche familienpolitischen Leistungen sollten die frei werdenden finanziellen Mittel Ihrer Meinung nach genutzt werden?
Frage 3
3. Was wünschen sich aus Ihrer Sicht Thüringer Familien von der Politik der Thüringer Landesregierung?