Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes

Entwurf vom 18. Februar 2015
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Die Diskussion ist seit dem 30.04.2015 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom 18.02.2015 (Drucksache 6/219) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wird für das erste Kind ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten, jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Erziehungsgeld in Höhe von 150 € monatlich gewährt. Für jedes weitere Kind wird darüber hinaus ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Gesetz haben Eltern, die ihr Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.
Neben dem Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wurde auf Bundesebene zum 1. August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt. Es ist im BEEG verankert und wird Eltern gewährt, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die keine Leistung auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Betreuungsgeld kann pro Kind höchstens für 22 Lebensmonate in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Es beträgt für jedes Kind 150 € pro Monat.

Durch den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 18.02.2015 sollen das o. a. Thüringer Erziehungsgeldgesetz sowie die entsprechende Durchführungsverordnung aufgehoben werden, um die zum o. g. Bundesgesetz bestehende Parallelleistung für die „häusliche Kinderbetreuung“ abzuschaffen und den Landeshaushalt zu entlasten. Der Gesetzentwurf wurde in der 6. Plenarsitzung am 25.02.2015 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 6. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

1. Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der entsprechenden Verordnung

1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Thüringer Erziehungsgeldgesetz und die entsprechende Verordnung aufgehoben werden.
Eine Übergangsregelung zur Abwicklung noch bestehender Ansprüche soll die weitere Anwendung des Gesetzes für die vor dem 1. Juli 2014 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder gewährleisten, sicherstellen, dass bis zum 30. Juni 2015 erlassene Bescheide nicht widerrufen werden und damit Rechtssicherheit für potentielle Antragsteller schaffen.

1 (Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in seiner 4. Sitzung am 19.03.2015 beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die eingegangen Stellungnahmen:

- Zuschrift 6/37 Dr. med. Rainer Böhm vom 20.04.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

Frage 2

2. Anders als nach dem Bundesbetreuungsgesetz wird nach § 3 des Thüringer Erziehungsgsgeldgesetzes zur Förderung von Familien mit mehreren Kindern ein bei steigender Kinderzahl entsprechend gestaffeltes monatliches Erziehungsgeld gezahlt.

Sollten finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit mehreren Kindern durch das Land auf jeden Fall erhalten bleiben?

Alle Familienmitglieder profitieren.
Ja definitiv.
Definititiv ja.
Ja natürlich !!
Unbedingt
Auf alle Falle !!
Ja, auf jeden Fall!
Nein

Frage 2 a)

a) Wie beurteilen Sie die geplante Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes?

Wieder eine Familienleistung weniger.
Keine Abschaffung
Stichtag In die Zukunft legen
wir brauchen das Erziehungsgeld
Stichtagsregelung mit Bescheiderlass führt zu Ungleichbehandlung
Thüringer Landeserziehungsgeld soll bleiben!!
Landeserziehungsgeld soll Bestand haben
Folgenden Brief habe ich in meinem Wahlkreisbüro erhalten:
Einfach nur traurig und gänzlich asozial.
Tribut zu Lasten der Kinder
Thüringer Landeserziehungsgeld soll bleiben!!
Ankündigung der Abschaffung ist kein Freifahrtschein
gegen die Abschaffung
Das ist ein fatales Signal an Eltern
Familienunfreundlich
rückwirkende Abschaffung straft junge Familien ab
"Das Kind steht im Mittelpunkt"
Familien schützen
gegen die Abschaffung
Erziehungsgeld muss bleiben oder abgeschaft werden
Das Landeserziehungsgeld muss definitiv bleiben
Für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes
Jungen Leuten etwas zutrauen
Zusammenhang Betreuungsgeld und Thüringer Erziehungsgeld
Gegen die Abschaffung!
Thüringer Eriehungsgeld muss bleiben - Wahlfreiheit ist wichtig
Wahlfreiheit ist wichtig!
Für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes
Das Landeserziehungsgeld muss bleiben!!!!
Landeserziehungsgeld muss bleiben
Für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes!
stark machen
landeserziehungsgeld muss bleiben
Auf keinen Fall eine gute Sache abschaffen!
Gutachten pro Erziehungsgeld liegt vor
Gegen die Abschaffung von Wahlfreiheit
Gegen Abschaffung!!
Gegen Abschaffung !!!
Erziehungsarbeit ist keine Herdprämie
pro Landeserziehungsgeld
Schlimme Form der Bevormundung
Thüringer Erziehungsgeld, warum abschaffen?
Abschaffung zeigt das wahre soziales Verhalten dieser Regierung
Rückwirkend ist Verarschung
Praktisch denken
Rückwirkende Abschaffung ist das Letzte
Rückwirkende Abschaffung?
Meine Meinung zum Erzeihungsgeld aussicht eines OPAS
Eltern wird die Wahlfreiheit genommen
Abschaffung ist eine Frechheit

Frage 2 b)

b) Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thüringer Landeserziehungsgeld gemacht? Wären Sie an einer Fortsetzung dieses Modells interessiert?

Bitte Fortführen und Ausbauen
Sehr gute Erfahrungen - sollte UNBEDINGT weitergeführt werden!
Sehr hilfreich für Mehr-Kind-Familien
Unbedingte Beibehaltung des Erziehungsgeldes
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.
Mitnahme

Frage 2 c)

c) Sollten Ihrer Meinung nach alle Betreuungsformen – durch Familienangehörige, Tagespflegepersonen und Kindertagesstätten – gleichberechtigt nebeneinanderstehen? Sehen Sie dies in Thüringen gewährleistet? Und was würde sich daran durch die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes ändern?

Ungleichbehandung bei der Abschaffung
Wahlfreiheit=Gleichberechtigung
Freie Entscheidung der Eltern
Eltern leisten Erziehungsarbeit
GEGEN ABSCHAFFUNG
wir werden gedrängt, unsere Kinder fremdgetreuen zu lassen
Wahlmöglichkeit besteht nicht

Frage 2 d)

d) Wie beurteilen Sie die geplante Abschaffung der Zahlung von Erziehungsgeld für die zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr zu Hause betreuten Kinder vor dem Hintergrund, dass das Land die Betreuung eines Kindes in diesem Alter in einer Kindertagesstätte mitfinanziert?

Die Regierung greift lenkend ein und hat keinen Ausgleich dafür
Ungerecht!
Klare Ungleichbehandlung
Gegen Abschaffung !!!
Sozialstaat funktioniert anders.

Frage 2 e)

e) Sind Sie grundsätzlich der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Nichtinanspruchnahme einer öffentlichen Leistung eine Ausgleichzahlung erhalten sollten?

Die Frage ist verfehlt
Diese Frage liegt scheinbar einem Kategorienfehler auf
Verdrehung der Wirklichkeit
so ein schwachsinn
Nein!
Das wäre ja seltsam..

Frage 2 f)

f) Ein Argument, welches für das Landeserziehungsgeld genannt wird ist, dass dadurch die Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt werde.

Sind Sie der Meinung, dass Menschen, die ihr Kind in einer Kita betreuen lassen, keine oder nur eine geringe Erziehungsleistung erbringen?

Wer zu Hause betreut leistet Erziehungsarbeit im Akkord.
Alle Eltern erziehen
landeserziehungsgeld muss bleiben
WEITERE gEWÄHRUNG VON lANDESERZIEHUNGSGELD
Suggestive Fragestellung
Diese Frage verstehe ich als rhetorische Frage!

Frage 2 g)

g) Durch den Bund wird ein Betreuungsgeld gezahlt, welches nach Antragsvoraussetzung und Förderhöhe dem Thüringer Modell sehr ähnlich ist.

Sind Sie der Meinung, dass sich der Freistaat eine solche Doppelförderung leisten sollte?

Doppelförderung?
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.
Doppelförderung wie lange noch?
Gegen Abschaffung !!!
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.
Nein
Lieber Kitaqualität steigern!

Frage 2 h)

h) Für welche familienpolitischen Leistungen sollten die frei werdenden finanziellen Mittel Ihrer Meinung nach genutzt werden?

Abschaffung der Bezuschussung privater Erziehung!
Gegen Abschaffung !!!
Wieso Leistungen?
Kita-Förderung

Frage 3

3. Was wünschen sich aus Ihrer Sicht Thüringer Familien von der Politik der Thüringer Landesregierung?

Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastuktur.
Politik für den Bürger
Gebt Familien in Thüringen ihre Wahlfreiheit
Redet mit den Familien
Fortführung des Landeserziehungsgeldes
Landeserziehungsgeld Thüringen
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.
Politiker ab ins Leben!
lasst uns so leben wie wir wollen
Wo ist der Dialog?