Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz soll den Beschäftigten in Thüringen gegenüber ihrem Arbeitgeber zukünftig ein Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen anerkannter Träger auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung eingeräumt werden.
Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen existieren in den anderen Bundesländern im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits entsprechende Gesetze über einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung. Grundlage dieser Gesetze bildet die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub aus dem Jahr 1974. Gemäß Artikel 1 des genannten Übereinkommens ist bezahlter Bildungsurlaub ein Urlaub, der einem Arbeitnehmer zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit und bei Zahlung angemessener finanzieller Leistung gewährt wird.
Der o. g. Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung sieht u. a. vor, den Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, innerhalb eines Kalenderjahres grundsätzlich an fünf Arbeitstagen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zu gewähren. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten soll der Anspruch auf Bildungsfreistellung drei Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres betragen. Beschäftigte in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten sollen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden, um eine unverhältnismäßige Belastung von Kleinstunternehmen zu vermeiden. Zudem soll der Arbeitgeber den Anspruch des Beschäftigten auf Bildungsfreistellung u. a. dann ablehnen können, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 des Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen oder wenn in Betrieben von Unternehmen mit bis zu fünfundzwanzig Beschäftigten bereits fünf Arbeitstage für Bildungsfreistellung in Anspruch genommen worden sind oder der Arbeitgeber deren Inanspruchnahme bereits zugestimmt hat. Mit Hilfe des an der Größe des Betriebes orientierten Rechts der Arbeitgeber auf Ablehnung der Bildungsfreistellung gemäß § 6 Absatz 2 des o. g. Gesetzentwurfes soll eine übermäßige Belastung durch Fehlzeiten aufgrund von Bildungsfreistellungen vermieden werden.

Der o. g. Gesetzentwurf wurde in der 10. Plenarsitzung am 10. März 2015 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (federführend), den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 10. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in seiner 4. Sitzung am 21. April 2015 beschlossen, am 26. Mai 2015 zum o. g. Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen in öffentlicher Sitzung durchzuführen.

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

(Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in seiner 4. Sitzung am 21. April 2015 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Zuschrift 6/71 GEW Landesverband Thüringen vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/74 Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB Bezirk Hessen-Thüringen vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/77 LOFT vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/80 IHK Thüringen vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/81 Die Familienunternehmer - ASU vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/83 Arbeitsgemeinschaft Regionale Bildung vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/84 Landeskuratorium für Erwachsenenbildung vom 22.05.2015 (PDF, nicht barrierfrei)

Frage 2 Wie beurteilen Sie die geplante Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes allgemein?

Meinung und Fragen Bildungsfreistellungestz
bitte mal nachdenken
Bildungsfreistellungsgesetz
Eigenverantwortung stärken
Wer trägt die Verantwortung?
er trägt die Verantwortung
Gut, aber nicht gut genug
Endlich
Bildung kann man nicht genug haben!
Überfällig
Einschränkung der unternehmerischen Freiheit
Zu viele Regelungen, zu viel Eingriff
weitere Belastung von Unternehmen
Bildungsfreistellungsgesetz
Bildungsfreistellungsgesetz- wem nützt es
Unnötige staatliche Reglementierung von Unternehmen
längst überfällig - auch im Wettbewerb um Fachkräfte
Ablehnung des Gesetzes
Überholte Regelung - Missbrauch auf der einen Seite
Nicht berufsbezogene Weiterbildung ist Privatsache
Endlich!
überfällig
Das Für und Wider abwägen
Bildungsfreistellung
Wichtig und Richtig
Definition Begriff "Weiterbildung"

Frage 3

Fragen
Transparenz
Richtige Prioritätensetzung
Kompromiss
Mehr Bürokratie als Nutzen
Kleinunternehmen werden unnötig belastet
Nachbesserungsbedarf
Muss verbessert werden

Frage 4

Mit dem Gesetz allein ist es noch nicht getan!

Frage 5

umfassendes breites Angebot
Urlaub eh schon knapp
Einseitige Bildung

Frage 6

Allseitige
Universelle Bildung
Unspezifische Vorgaben
Privatsache
bundesweite Normalität
Alle Themen werden angeschnitten

Frage 7

Sprachreisen ja
Gerne, wenn es unternehmerisch sinnvoll ist
Prüfungen haben nichts mit dem Erwerb von Bildung zu tun!
Sprachreisen ja, Prüfungen nein

Frage 8

Auf jeden Fall! Und auch fünf Tage!
Nein
Absolut
Unbedingt!
Azubis sind schon heute überfordert
Eindeutig nein !
Gleicher Anspruch für ALLE!
auf jeden Fall
Eindeutig Ja

Frage 9

Natürlich
Selbstverständlich
Noch mehr Verwaltungskosten?
Nein, auch hier gilt Selbstverantwortung für die eigene Person!
Siehe Frage 9
AGG-konform sollte das alles sein.
auf jeden Fall

Frage 10

Die Untergrenze ist unnötig
Keine Untergrenze nötig
Kein Unternehmen sollte gesetzlich dazu verpflichtet weden
Grenzenlos!
Gleiches recht für alle

Frage 11

Akzeptabel
Überlastungsschutz genügt
Netter Versuch....
war das nötig

Frage 12

Ausschluss nicht nötig - und senkt eher die Atrraktivität
unwesentlich
Bürokratie - Bürokratie - immer auf die Mittelschicht
Muss ausgehalten werden
keine - die Ängste, die hier geschürt werden, sind übertrieben

Frage 13

Unbedingt
Richtig
Keinsfalls - entweder der Bedarf ist da oder nicht
Hier grinst das Bürokratiemonster....
JA!
sicher sinnvoll
Auch längere Freistellungen ermöglichen

Frage 14

auf keinen Fall
Sollten nicht anrechenbar sein
auf jeden Fall
Nur diese sollten anspruchsberechtigt sein....
Gar nicht!
nicht sinnvoll

Frage 15

Nein.
Konzept bestimmt den Ort
unbedingt - Mißbrauch verhindern
Wieso?!
wozu soll das gut sein?

Frage 16

Glaube keiner Statistik
Bekanntheit und Scheu vor der Auseinandersetzung
Thüringen könnte das ja besser machen!?!
Mögliche Ursachen und die entsprechende Schlussfolgerung finden