Frage 8

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 8

28. Mai 2015 | Gregor
Auf jeden Fall! Und auch fünf Tage!

Gerade die Ausbildung ist doch eine Zeit des Lernens. Da ist es doch super, wenn auch Auzubildende die Möglichkeit haben selbstbestimmt und über den Tellerrand hinaus sich weiterzubilden. Eine breite Bildung über den Fachhorizent hinaus wird doch immer wichtiger.
Aber warum soll es für Azubis nur drei Tage geben? Mir fällt da kein vernünftiger Grund ein. Es kann doch nicht sein, dass hier schon wieder Ausnahmen für junge Menschen geschaffen werden. Fünf Tage müssen wie für alle anderen auch für Auszubildende drin sein!

27. Mai 2015 | Finanzsektor
Nein

Die Aufgabe Auszubildender ist das Lernen. Dazu befinden sie sich für 1/3 des Ausbildungsjahres in der Berufsschule. Darüber hinaus gibt es noch viele Zusatzseminare, bei denen auch schon eine Freistellung erfolgt. Wenn die Unterrichtszeit noch umfangreicher wird, ist es bald eine reine schulische Ausbildung und der praktische Teil kommt zu kurz.

26. Mai 2015 | Prekarisierter
Absolut

Und zwar nicht nur drei Tage im Jahr sondern genauso viele wie alle anderen. Ist doch total daneben, zumeist junge Menschen zu diskriminieren und effektiv daran zu hindern, zum Beispiel Gewerkschaftsseminare zu besuchen.

20. Mai 2015 | Lockie
Unbedingt!

Azubis immer als schlechtere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darzustellen, ist schon jetz ein großes Problem. Hier sollte eine Veränderung des Gesetzes unbedingt noch erfolgen - zugunsten der Auszubildenden und ihrer fünf Freistellungstage!

19. Mai 2015 | Kritischer buerger
Azubis sind schon heute überfordert

Lasst den Azubis das Ziel der Ausbildung. Dies haben soeben die Schule abgeschlossen und müssen sich jetzt an den Arbeitsprozeß eingliedern. Eine Einbeziehung der Azubis ist ein Offenbarungseid des Bildungsministeriums für das Schulsystem. Wer das fordert , der fordert Erholungsurluab

19. Mai 2015 | hinzman22
Eindeutig nein !

Auszubildende befinden sich schon in dem Prozeß der Weiterbildung und die ist nicht nur berufsbezogen !
Der Unterricht an den Schulen behandelt u.a. Sprachen und gesellschaftliche Themen. Für eine sichere berufliche Zukunft sollte erst einmal die fachliche Ausbildung im Vordergrund stehen !

19. Mai 2015 | Jenny
Gleicher Anspruch für ALLE!

Es macht für mich überhaupt keinen Sinn, warum Azubis schlechter gestellt werden sollten als andere Arbeitnehmer_innen. Sie sollten ebenso Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung haben.

So oft muss ich hören und lesen, dass Unternehmen mangelnde soziale Kompetenzen ihrer Auszubildenden missen. Wie sollte dieses Problem besser angegangen werden, als mit Bildungsseminaren und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung!? Also um die Frage noch einmal zu beantworten: VOR ALLEM Azubis brauchen 5 Tage Anspruch auf Bildungsfreistellung!

19. Mai 2015 | Alex
auf jeden Fall

Warum sollten Auszubildende anders behandelt werden?

08. Mai 2015 | Jens
Eindeutig Ja

Die Frage ist eindeutig mit "JA" zu beantworten. Es darf kein Unterschied zwischen Azubis und Festangestellten Beschäftigten gemacht werden. Alle sollen Anspruch auf mind. 5 tage Bildungsfreistellung haben.