Frage 11

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 11

24. Mai 2015 | EvelynSittig
Akzeptabel

Akzeptabel, insbesondere um Ängste der Wirtschaft abzubauen und die Akzeptanz des Gesetzes insgesamt zu erhöhen
(Wenngleich ich keinerlei Befürchtungen hege, die Wirtschaft könnte durch zu viel Bildung bedroht werden).

20. Mai 2015 | Lockie
Überlastungsschutz genügt

Der Überlastungsschutz genügt, damit ist die Kleinbetriebsregelung eigentlich auch hinfällig und unnötig.

19. Mai 2015 | Wirtschaftsvertreter
Netter Versuch....

Die Untergrenze der Anwendbarkeit dürfte erst bei 10 Mitarbeitern liegen. Alles andere ist sowieso lebensfremd.

19. Mai 2015 | Alex
war das nötig

Ich hätte lieber den Mut gehabt, es auszuprobieren und dann ggf. nachzubessern. Ich bin der festen Überzeugung, dass der von der Wirtschaft prognostizierte Run auf den Bildungsurlaub ausbleibt. Und die Arbeitnehmer haben in der Regel eine sehr hohe Mitverantwortung an ihren Unternehmen und sehen selber, ob sie diesen Anspruch zwingend jedes Jahr und zu jeder Zeit und wirtschaftlicher Situation ihrer Unternehmens abrufen werden.