1 c) Sollten Jugendliche ab 16 Jahren auch an Europawahlen teilnehmen dürfen?

Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre

Entwurf vom 10. Juni 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 15.09.2015 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes sowie das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 10. Juni 2015 (Drucksachen 6/684/685) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1 c) Sollten Jugendliche ab 16 Jahren auch an Europawahlen teilnehmen dürfen?

c) Sollten Jugendliche ab 16 Jahren auch an Europawahlen teilnehmen dürfen?

13. Juli 2015 | M. Weber
Gleiches Wahlalter auf allen Ebenen

Wie in anderen Beiträgen von mir, halte ich an einem Wahlalter von 18 Jahren fest. Dies sollte sich auch in den Europawahlen wiederspiegeln, die vom deutschen Boden ausgehen. Wie andere Länder in der Europäischen Union dies handhaben sollen, entzieht sich meiner Berechtigung.

Den Vorschlag von "Wessi" halte ich für interessant. Im Zuge der Europäisierung ein Wahlrecht für die Europawahlen zu schaffen, indem sich zwei Kammern der Volksvertretung gegenüberstehen. Die Landesregierung und ihre Verbündeten im Bundesrat könnten dazu eine Initiative starten, die die Bundesregierung auffordet dieses im Europäischen Rat anzusprechen (nachdem sich die angespannte politische Lage, bedingt durch die Finanzkrisenpolitik, gelegt hat).

11. Juli 2015 | Wessi
Demokratiedefizit im Europaparlament

Das Europaparlament genügt nicht den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen, wie es das Grundgesetz in Art. 28 Abs. 1 vorsieht. Das zeigt sich schon an den Stimmgewichten, die bis zum Faktor 13 sich unterscheiden. In Frankreich vertritt ein Abgeordneter 868.919 Wähler, in Deutschland 854.167 Wahler. Am anderen Ende stehen Luxemburg mit 83.333 und Malta mit 66.667 Wählern pro Abgeordneten. Seine Kompetenzen sind immer noch sehr eingeschränkt. Eine zweite Kammer, die wie z.B. in den USA einen Ausgleich zwischen großen und kleinen Staaten herstellt (Repräsentantenhaus mit grundsätzlich einem Abeordneten pro 700.000 Wählern und Senat mit zwei Senatoren pro Bundesstaat unabhängig von der Größe), fehlt. Das Wahlrecht ist nationales Recht der Mitgliedsstaaten und damit wohl ein Flickenteppich. Wie das in den einzelnen Ländern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber zumindest das könnte man mal eruieren und berücksichtigen.

10. Juli 2015 | Jenenser
Keine Unterschiede machen!

Es gibt, denke ich, kein stichhaltiges Argument, warum das Wahlalter nur auf einer Ebene gesenkt werden sollte. Aufgrund der in Teilen Europas hohen Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und der damit oft einhergehenden Hoffnungslosigkeit könnte den jungen Mitmenschen so eine Stimme gegeben werden. Allerdings sage ich auch, dass es dafür nicht bloß bei der Senkung des Wahlalter bleiben kann.

09. Juli 2015 | Lockie
Europa für junge Menschen oft selbstverständlicher als Ältere

Gerade junge Menschen, dass zeigen alle mir bekannten Untersuchungen, nehmen die positiven Effekte der Europäischen Union als selbstverständlich wahr. Reisefreiheit, Schüleraustausche und viele andere Dinge nutzen und schätzen sie.

07. Juli 2015 | Gast
Europa kann auch noch demokratischer

Ich meine: Europa kann durchaus auch noch mehr Teilhabe und Engagement von Jugendlichen vertragen:) In Österreich beispielsweise dürfen Jugendliche ab 16 wählen - warum soll das nicht auch bei den Europawahlen möglich sein? Jugendliche sollten an allen entscheidenden Weichenstellungen beteiligt werden und ihre eigene Zukunft mitgestalten. Und die endet heutzutage glücklicherweise nicht mehr an den Landesgrenzen.

07. Juli 2015 | HolRic
Natürlich - politische Bildung endet nicht an Grenzen

Junge Menschen können sehr wohl Verantwortung für sich selbst übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dies durch Beteiligung an der Wahl von kommunalen, Landes-, Bundes- oder Europaparlament tun.
Vielmehr als Skepsis gegenüber dem Wahlrecht für junge Menschen sollten wir den Willen aufbringen, Demokratie zu leben und zu lehren. Dann werden auch von 16-jähringen die richtigen Entscheidungen getroffen.

06. Juli 2015 | Kritischer buerger
Einheitliche Regelungen bei allen Wahlen

Es wäre eine klare Diskriminierung, Unterschiede zuzulassen