2 Wie beurteilen Sie die Einführung des Festbetragsmodells? Halten Sie dieses für ausreichend?

Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Entwurf vom 01. Juli 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 24.08.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 1. Juli 2015 (Drucksache 6/829) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

2 Wie beurteilen Sie die Einführung des Festbetragsmodells? Halten Sie dieses für ausreichend?

17. August 2015 | amicus
Festbetrag = Sicherheit

Ein Festbetrag ist grundsätzlich eine gute Sache. Dies bedeutet erst einmal Sicherheit für viele Aspekte.
Nun kann man aber noch über Festbetrag diskutieren, ohne die freien Schulen zu diskriminieren.
Da sind wir wieder bei gleicher Förderung, warum auch nicht, warum Unterschiede?
Kosten/Nutzen müssen aber auch transparent sein, egal bei welcher Schulform.
Man denke an die Steuererklärung, Karten auf den Tisch und man bekommt eine Erstattung oder Nachzahlung.
Nur Festbetragsmodell klingt ein wenig zu starr, aber es ist ein Anfang, man sollte evtl. eine Korrekturklausel beifügen.

25. Juli 2015 | Kritischer buerger
sinnvoll, da nur dann Kosten -/Nutzen transparent ist
16. Juli 2015 | Demokrat
Ein Festbetragsmodell setzt Fehlanzeize

Ein Festbetragsmodell setzt Fehlanreize, da ein wirtschaftlich orientierter Privatschulbetreiber nahezu Ihnen den notwendigen Eigenanteil auskommt. Tendenziell werden durch dieses System solche Täger bevorzugt, die mehrere Privatschulen betreiben.
Fairer wäre ein System, welches den Privatschultägern die Vorzuhaltenden Standarts vorgibt und entstandene Kosten anteilig tatsächlich erstattet.