2. Wie bewerten Sie die Möglichkeit, Bürgerbegehren auch zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen starten zu können?
Gesetz zur direkten Demokratie
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vom 8. März 2016 (Drucksache 6/1840) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2. Wie bewerten Sie die Möglichkeit, Bürgerbegehren auch zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen starten zu können?
Finde ich gut den Vorschlag.
Finde ich gut den Vorschlag.
Finde ich gut den Vorschlag.
Wer selbst Geld verdient hat mehr Freiheitsgrade - diese Binsenweisheit gilt auch für Kommunen. Deswegen ist die Entscheidungshoheit über das eigene Wirtschaften schon immer ein Grundanliegen der Demokratie. Es ist nur konsequent und zeitgemäß, die Bürger gerade auch hier in die Verantwortung einzubinden. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigen, dass Bürger durchaus bereit sind, Einschränkungen hinzunehmen, wenn sie das Gefühl haben, selbst an der Setzung wirtschaftlicher Prioritäten beteiligt zu sein.
Viele Menschen sind voller Zweifel darüber was die "Stadt" oder "Gemeinde" mit Steuereinnahmen machen. Einige vermuten gar, dass es Verzwickungen, Vorteilsnahmen, persönliche Interessen gibt. Außerdem weiß die Mehrheit auch nicht welche Aufgaben eine Stadt bewältigen muss.
Deshalb wäre es gut, wenn es zum Einen mehr Transparenz gäbe und zweitens gut, wenn über Mittel, die dem Gemeinwohl dienen Mitentscheidungen möglich wären.