3. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass ausschließlich eine Urnenbestattung zulässig ist?
Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften vom 17. Mai 2016 (Drucksache 6/2169) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
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3. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass ausschließlich eine Urnenbestattung zulässig ist?
Urnenbestattung sehe im Friedwald als Selbstverständnis an, auch die Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen
Passend zum naturbelassen Friedwald ist doch eine biologisch abbaubare Urne selbstverständlich.
Bio.Urne
zersetzbare Urne (Bio-Urne) ist selbstverständlich
Für diese Bestattungsform sind Urnen nur folgerichtig.
Insbesondere begrüße ich dafür Urnen,
die sich im Laufe der Liegezeit zu einem Bestandteil des Bodens entwickeln/zerfallen.
Damit entfällt das Problem - Wohin mit den "alten" Urnen.
Mal abgesehen davon, dass eine Bestattung mit kompostierbaren Urnen baumschonend ist, wäre es für mich persönlich ein beruhigendes Gefühl,zu wissen,dass mein geliebter, aber leider verstorbener Mensch im Laufe der Zeit zurück in den Kreislauf der Natur findet, und mag es auch etwas esoterisch klingen,für mich in diesem, seinem Baum weiterlebt.
Beerdigungen mit ökologisch abbaubaren Urnen, sind ein wichtiger Grundstein dieser Bestattungsform. Diese ermöglichen einen kleinstmöglichen Eingriff in diesem Naturreservat und hat meine absolute Zustimmung.
Urnenbestattungen im Bestattungswald sind alternativlos, weil nur sie baum- bzw. wurzelschonend ausgeführt werden können.
2 m tiefe Gruben für einen Sarg sind im Waldboden nicht angemessen.
Es gibt inzwischen mehr Urnen- als Erdbestattungen. Deshalb ist die Urnenbestattung im Wald in Ordnung, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß sich die Urne auflöst und somit selbst Teil des Waldes wird.
Aus arbeitstechnischen und ökologischen Gründen können und dürfen in einem Friedwald nur Urnen beigesetzt werden.
Das ist so in allen Bestattungswäldern in Deutschland geregelt. Dies sind inzwischen weit über 100. Und so ist auch in Thüringen richtig nur Urnenbestattungen aus verrottbaren Urnen zuzulassen.
aus kompostierbarem Material, wie bei Bestattungen auf der Grünen Wiese
Wenn überhaupt nur Urnenbeisetzungen
Bei Urnenbestattungen wird die unvermeidbare Wurzelschädigung der in Frage kommenden Bäume am geringsten sein.