Frage 2. Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall

Änderung des Thüringer Tiergefahrengesetzes

Entwurf vom 15. März 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 17.08.2017 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Drucksache 6/3570) vom 15. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

 

Diskutieren Sie mit!

Frage 2. Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall

In § 3 ThürTierGefG soll ein neuer Absatz 5 eingefügt werden, demzufolge u. a. die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 ThürTierGefG zukünftig im Einzelfall durch einen erstmaligen oder erneuten Wesenstest widerlegt werden kann. Als gefährliche Hunde gelten die in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ThürTierGefG aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen sowie diejenigen Hunde, deren Gefährlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstestes festgestellt wurde.

Welche Auffassung vertreten Sie zu der geplanten Regelung, den Hundehaltern zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall mithilfe eines Wesenstests zu widerlegen?

09. August 2017 | sam2105
Die Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit eines Hundes...

... sollte rasseunabhängig bei ALLEN durch Aggression / Beißvorfälle auffällig gewordenen Hunde mit einem Wesenstest geprüft werden. Nicht jeder Vorfall ist mit purer Aggression zu beurteilen, sondern es sollte auch die Gesamtsituation, welche zu einem Vorfall geführt hat geprüft werden.  Die pauschale Verurteilung das nur sog. Listenhunde gefährlich wären sind durch aktuelle  Beißstatistiken nicht haltbar. Ich würde es sehr begrüßen das  jeder Halter eines Listenhundes die Möglichkeit bekommt die sozialen Verträglichkeit unter Beweis zu stellen und damit von der Maulkorbpflicht (ausgenommen natürlich im Innenstadtbereich und in öffentl. Verkehrsmitteln) befreit zu werden. Gerade bei Hitze ist die Behinderung der Atmung gesundheitlich bedenklich und die Aufnahme von Wasser kaum möglich.

04. August 2017 | Marcel
Nein zur Rasseliste

Einen Wesenstest für auffällige Tiere finde ich an und für sich nicht schlecht, allerdings liegt eine „Auffälligkeit“ nicht in der Rasse begründet und sollte daher nicht nur für die momentan vom Gesetzgeber als gefährlich geltenden Rassen pauschalisiert werden.Sollte ein Tier Auffälligkeiten zeigen, finde ich die Möglichkeit den Grund mittels Wesentest zu erforschen, um mit dem Tier daran arbeiten zu können gut.#Allerdings betrifft die durch den Gesetzgeber geplante Regelung nur die noch in Thüringen lebenden Listenhunde, Neuanschaffungen sind hier ausgeschlossen.Dies halte ich gelinde gesagt für einen Witz, da die Ausrottung der Listenrassen trotzdem per Gesetz voran getrieben wird.Hier nochmals zu erwähnen, Niedersachsen und Schleswig Holstein!

11. Juli 2017 | sid-brettner
nur rasseunabhängig sinnvoll

ich finde den Wesenstest nur dann sinnvoll wenn ein Hund negativ auffällig geworden ist,.. 

Da ich für die Abschaffung einer Rasseliste bin, zumal ausreichend vorallem durch die durchgeführten Wesenstests bewiesen wurde dass die Listenhunde durchaus nicht gesteigert aggressiv und vorallem nicht unwiederlegbar gefährlich sind, ist es wiedersinnig sie grundsätzlich mit diesen Auflagen zu belegen. Hingegen ein Gefahrenhundegesetz nach dem Vorbild Schleswig_Holstein durchaus mehr Zweckmässigkeit erfüllt!

 

09. Juli 2017 | Felicitas Marek
Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall

Das ist eine feine Sache, wirklich.

Aber was haben wir davon? Es geht um 608 offiziell gemeldete Listenhunde. 

Der Wesenstest ist A. Teurer und B. ändert sich nicht viel. Und C. die immens hohen Steuern bleiben und die Ordnungsbehörde muss den Wesenstest nicht anerkennen. Es ist eine Kann-Bestimmung.

Der Entwurf ist nicht ganz durchdacht.

Leinenbefreiung ist in Thüringen nur bedingt möglich und die Maulkorbbefreiung wäre aus tierschutzrechtlichen Gründe bei diesen Temperaturen sehr sinnvoll.

Aber wir reden immer noch von 608 gelisteten Hunden.

Aber auch die Gesellschaft sollte da mehr sensibilisiert werden, das laut aktuellen Gesetz jede andere Hunderasse auch als gefährlich eingestuft werden kann, sobald Fiffi auffällig geworden ist. 

22. Juni 2017 | S. Fricke
Zwar ist die Möglichkeit, im…

Zwar ist die Möglichkeit, im Einzelfall die Gefährlichkeit per Wesenstest widerlegen zu können, ein Fortschritt zu der derzeitigen Gesetzeslage, jedoch impliziert dies, dass nur bestimmte Hunderassen per se gefährlich sind. Da dies weder mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien übereinstimmt, noch durch die im Land Thüringen geführten Beißstatistiken belegt ist, ist ein Wesenstest nur für einzelne Rassen nicht erforderlich.

Es macht Sinn, einen auffällig gewordenen Hund - unabhängig von der Rasse - auf eine gesteigerte Aggressivität, fehlgeleiteten Jagd- und Beutetrieb und/oder ähnliche Dinge zu überprüfen. Hierbei kann festgestellt werden, ob der betreffende Hund grundsätzlich eine Gefahr darstellt, oder ob es sich nur um einen einmaligen, situationsbedingten Vorfall gehandelt hat. Hierbei sind auch die Umstände, wie es zu dem Beißvorfall gekommen ist, zu berücksichtigen.

Einen generellen Wesenstest für bestimmte Rassen halte ich nicht für zielführend - impliziert dies doch, dass von allen anderen Rassen keinerlei Gefahr ausgeht, bzw. ausgehen kann. Eine Auswertung von in Niedersachsen durchgeführten Wesenstests durch die Tierärztliche Hochschule Hannover belegt, dass ein gesteigertes Aggressionsverhalten (im Sinne des Wesenstests) nicht rassebedingt ist.

Link zur Dissertation: http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/brunss_2003.html

http://www.mz-web.de/panorama/zoologie--der-bullterrier-ist-einer-der-freundlichsten-hunde--6687144

 

06. Mai 2017 | Michelle
Es sollte nicht nur im…

Es sollte nicht nur im Einzelfall zu widerlegen sein. Im Gegenteil, nur bei auffälligen Hunden jeder Rasse (Beißereien, etc.) sollte eine Prüfung stattfinden um die Gefährlichkeit zu widerlegen oder festzustellen.