Frage 5. Ordnungswidrigkeiten

Änderung des Thüringer Tiergefahrengesetzes

Entwurf vom 15. März 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 17.08.2017 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Drucksache 6/3570) vom 15. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

 

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Frage 5. Ordnungswidrigkeiten

Auch die Bußgeldtatbestände in § 14 ThürTierGefG sollen erweitert werden. So soll u. a. ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht oder die Unterlassung der Kennzeichnungspflicht nunmehr bei allen Hunden mit Bußgeld bewehrt werden. Auch die Nichterfüllung der vorgeschriebenen Pflicht zur Anzeige des Halters bei der zuständigen Behörde über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage eines Sachkundenachweises sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Ansicht vertreten Sie zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände?

10. August 2017 | LuWa
absolut richtig

Diesen § finde ich ausnahmsweise mal richtig! Höhere Bußgelder und bessere Kontrollen!

09. August 2017 | sam2105
Ordnungswidrigkeiten

Die geplante Erweiterung der Bußgeldtatbestände finde ich gut, sollen aber für alle Halter unabhängig der Hunderassen gelten.

04. August 2017 | Marcel
Nein zur Rasseliste

Eine Erweiterung der Bußgeldtatbestände stellen für einen verantwortungsbewußten Halter in der Regel kein Problem dar, da er es normalerweise nicht soweit kommen lässt.

Allerdings ist vergessen oder irren menschlich und es sollte nicht versucht werden, die Gemeindekassen auf Biegen und Brechen über die Hundehalter zu füllen wie es mit der Hundesteuer bereits geschieht.

Natürlich gillt auch hier:

Die Rasseliste gehört abgeschafft, gleiches Recht für alle Halter und Rassen!

Dann muß die Behörde auch nicht mit zweierlei Maas messen und hat weniger Aufwand.

09. Juli 2017 | Felicitas Marek
Ordnungswidrigkeiten

- Seit 2011 gibt es die Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht zur Versicherung, sprich Haftpflichtversicherung; für ALLE. Jedoch heißt es hier nicht nur kennzeichnen sondern auch registrieren. Und das machen dien wenigsten

Warum wird das wieder diskutiert?

Kontrollen werden jedoch fast nur bei den Haltern von gelisteten Rassen vorgenommen.

ALLE Hundehalter, sowie zukünftige Hundehalter, sollen einen Sachkundenachweis absolvieren, nicht nur Rassespezifisch.

 

22. Juni 2017 | S. Fricke
So diese Pflichten zur…

So diese Pflichten zur Kennzeichnung, Versicherung und Sachkunde für ALLE Hundehalter gelten, ist Verhängung eines Bußgeldes bei Nichtbefolgung durchaus legitim - entsprechende Kontrollen sind dafür natürlich eine Grundvoraussetzung.

Der Knackpunkt hier ist (so lange das besondere Augenmerk des Gesetzes auf einer Rasseliste ruht), dass nur wieder einige wenige Hundehalter - nämlich die mit den gelisteten Rassen oder ähnlich aussehenden Hunden - im Fokus der Kontrollen stehen.

Eine Haftpflichtversicherung sollte für JEDEN Hundehalter - egal, welche Rasse - selbstverständlich sein. Ebenso die Sachkunde, denn auch ein nicht gelisteter Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Halter. Nur dieser kann einen Hund vernünftig führen.

Auch die Kennzeichnungspflicht finde ich für alle Hunde sinnvoll - es nutzt jedoch nichts, wenn der Hund ordnungsgemäß gekennzeichnet, aber nirgendwo registriert ist. Ein zentrales Register, welches auch dazu dient, die Zugehörigkeit von ausgebüxten oder auch überfahrenen Hunden zu ermitteln, wäre hier sinnvoll. Dies sollte jedoch kostenlos, bzw. an Organisationen wie z. B. Tasso gebunden sein.