Frage 3. Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes (Drucksache 6/3684) vom 31. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.
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Frage 3. Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot
Mit der Einfügung eines neuen Ordnungswidrigkeitstatbestandes, soll der Diskriminierung des Publikums im Gaststättengewerbe aufgrund dessen ethnischer Herkunft oder Religion, insbesondere bei der Kontrolle des Einlasses oder beim Aufenthalt in Diskotheken entgegengewirkt werden. Verstöße durch die Betreiber oder die mit der Einlasskontrolle beauftragten Personen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.
Wie beurteilen Sie die Erweiterung der Ordnungswidrigkeitstatbestände zur Vermeidung von „Diskriminierung an der Diskothekentür“?
Ich begrüße die Einführung und damit verbundene Maßnahmen als wichtigen Schritt zu weniger Diskriminierung.