5. Die für die Ausweisung des Grünen Bandes vorgesehenen Flächen sind naturschutzrechtlich bereits mit verschieden hohem Schutzstatus ausgewiesen*. Reicht dieser Schutz Ihrer Meinung nach aus und sehen Sie hier weiteren Handlungsbedarf?

Nationales Naturmonument und Grünes Band Thüringen

Entwurf vom 13. September 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 07.01.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Drucksache 6/4464) vom 13. September 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

 

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5. Die für die Ausweisung des Grünen Bandes vorgesehenen Flächen sind naturschutzrechtlich bereits mit verschieden hohem Schutzstatus ausgewiesen*. Reicht dieser Schutz Ihrer Meinung nach aus und sehen Sie hier weiteren Handlungsbedarf?

* (ca. 50 % sind Teile von Biosphärenreservaten und Naturparks oder ausgewiesene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete bzw. Geschützte Landschaftsbestandteile) -

04. Dezember 2017 | Bandi
Schutzstatus

Bereits unmittelbar nach der Wende hat der BUND Thüringen sich für die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Umfeld des Grünen Bandes stark gemacht. Von den damals einstweilig sichergestellten NSGs sind auch nach 28 Jahren nicht alle ausgewiesen. Die Jahre ohne Schutzstatus haben bei einigen Flächen bereits zu einer Degradierung geführt. Die Wirksamkeit des nationalen Biotopverbunds (§21 BNatSchG)  kann nur gewährleistet werden, wenn der Biotopverbund als Ganzes unter schutz gestellt wird.  Für die Kohärenz des nationalen Biotopverbunds  und den Schutz bisher ungeschützter Teile ist die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument also unbedingt erforderlich.