4. Verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung

Gesetz zur Novellierung des Hochschulrechts

Entwurf vom 14. September 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
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Die Diskussion ist seit dem 08.01.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 14.09.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

Diskutieren Sie mit!

4. Verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung

§ 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass sich die Hochschulen selbstbestimmt eine Zivilklausel geben, die sich an moralisch-ethischen Standards ausrichtet. Die Hochschulen sollen sich dabei im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse, insbesondere einer das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährdenden Verwendung, auseinandersetzen.

Wie beurteilen Sie diese geplante Einführung einer Zivilklausel?