5. Weiterer Regelungsbedarf
Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene) vom 04.12.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
5. Weiterer Regelungsbedarf
Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?
Die angestrebte Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, also braucht sie die Zustimmung der größten Oppositionspartei. Die ihrerseits einen sehr weitreichenden Vorschlag zum Ausbau der direkten Demokratie vorgelegt hat: das sog. Fakultative Referendum nach Schweizer Vorbild. Vor allem in der SPD gibt es dagegen starke Bedenken, weil man fürchtet, damit einem weiteren Erstarken populistischer Strömungen Vorschub zu leisten. Ich behaupte: der gegenteilige Effekt wird eintreten. Denn die Mehrheit der Deutschen ist an konstruktiver Politik interessiert, das zeigen viele Umfrageergebnisse, z.B. zur Groko. Allerdings wollen die Menschen im 21. Jahrhundert mehr Einfluss auf die politische Gestaltung nehmen. Wenn etablierte Politiker sich dem nicht weiter verschließen, werden sie auch wieder mehr Zustimmung erfahren.
Es sollte eine konsequente Entscheidung getroffen werden ob entweder direkte oder parlamentarische Entscheidungen getroffen werden sollen. Das Aufrechterhalten zweier Systeme nebeneinander ist unnötig teuer und absolut unverständlich. Wofür braucht es Parlamentarier, wenn ein paar wenige Menschen über diese Regeln das Land steuern können?
Die Quoren beim Volksentscheid sollten ebenfalls gesenkt werden. Ein guter Kompromiss wäre die bayrische Lösung, mit keinem Quorum bei Volksentscheiden über einfache Gesetze und einem 25% Quorum bei Verfassungsänderungen. Das würde die Bürger zwingen sich zu beteiligen, wenn sie den Status Quo verteidigen wollen.
Mir leuchtet nicht ganz ein warum der CDU-Vorschlag zum fakultativen Referendum hier nicht gleich mit kommentiert werden kann.
Das fakultative Referendum sollte unbedingt in den Gesetzentwurf mit aufgenommen werden.