2. Erweiterung der archivwürdigen Unterlagen

Novellierung des Thüringer Archivgesetzes

Entwurf vom 17. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut [Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG (Drucksache 6/4942)] vom 17. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2. Erweiterung der archivwürdigen Unterlagen

Der Gesetzentwurf sieht in § 2 Absatz 2 vor, dass künftig auch Unterlagen, die für die Sicherung berechtigter Belange der Bürger, Institutionen oder Dritter sowie für die staatlichen Aufgaben von bleibendem Wert sind, als archivwürdig gelten. Darüber hinaus sollen auch Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden, die Staatsschutzdelikte nach dem Strafgesetzbuch bzw. dem Vereinsgesetz betreffen dem Archivrecht unterfallen. 

Wie beurteilen Sie die vorgeschlagene Erweiterung der archivwürdigen Unterlagen?