5. Digitales Gedächtnis des Freistaats Thüringen

Novellierung des Thüringer Archivgesetzes

Entwurf vom 17. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut [Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG (Drucksache 6/4942)] vom 17. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5. Digitales Gedächtnis des Freistaats Thüringen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Landesarchiv im Zuge der Entwicklung der digitalen Verwaltung und des geplanten Umstiegs der Verwaltung auf die elektronische Akte ein Digitales Magazin einrichtet und bei der Festlegung von landesweit gültigen Standards zur Übernahme elektronischer Daten mitwirkt. Bei der Planung, vor Einführung und bei wesentlichen Änderungen von IT-Systemen soll das Landesarchiv rechtzeitig vorab informiert werden. Die Kosten für die Übertragung digitaler Daten sollen die abgebenden Stellen tragen. Nach § 18 Absatz 8 des Gesetzentwurfs sollen öffentliche Archive berechtigt sein, insbesondere im Rahmen der Digitalisierung, Archivgut öffentlich zugänglich zu machen. Sie müssen dabei die Interessen betroffener Personen und Dritter vor allem den Schutz von personenbezogenen Daten und mögliche Urheberrechte wahren.

Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Archivierung von elektronischen Akten und zur Zugänglichmachung von digitalisiertem Archivgut?