8. Weiterer Regelungsbedarf

Novellierung des Thüringer Archivgesetzes

Entwurf vom 17. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut [Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG (Drucksache 6/4942)] vom 17. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.

Diskutieren Sie mit!

8. Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?

16. März 2018 | Hartmut Balzke
§ 3 Abs,2

1. Ich durfte nur 5 Jahre russisch lernen. Also lasst bitte solche Formulierungen wie 'born digital datas'.

2. Im § 3 Abs. 2 geht es um die Archivierung von Unterlagen der DDR und ihrer Organisationen. Das bedeutet für mich, dass es auch um die Unterlagen der SED und ihrer Vasallen der Blockparteien geht. Da in keiner dieser Parteien die DDR-Vergangenheit aufgearbeitet wurde, betrachte ich dieses Ansinnen als Beruhigungspille für die Bevölkerung. In allen Ländern der Bundesrepublik haben die CDU, die FDP und/oder die Linke eine Machtbefugnis, die eine Archivierung nicht zulassen wird oder aber die heikelsten Dokumente schon im Reißwolf gewesen sind oder aber bis dahin noch vernichtet werden.

3. Ich hoffe, dass man im Angesicht der Opfer des SED-Regimes den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR unangetastet lässt. Mehr noch: Ich erwarte als Betroffener, dass der freie Zugang für jedermann genau wie bei den Archiven gewährt wird.

4. Als Beweis meiner Befürchtungen mag man sich verinnerlichen, dass es im Thüringer Landtag immer noch mindestens 2 IM (inoffizielle Mitarbeiter) gibt, die auch von den Steuern ihrer Opfer leben. Und daran ist nicht der Ministerpräsident Bodo Ramelow schuld, sondern CDU und FDP, die es wohlweislich vermieden haben ihre Reihen von Stasimitarbeitern zu säubern.