1. Zweck des Gesetzes

Thüringer Klimagesetz

Entwurf vom 12. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 07.05.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Klimagesetz vom 12. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Zweck des Gesetzes

Der Bund hat einen Klimaschutzplan 2050 aufgestellt, in dem die Klimaziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Klimaschutz in Thüringen schaffen und die dazu notwendigen Maßnahmen ausgestalten.

Ist nach Ihrer Auffassung ein Landesgesetz notwendig, um für den Klimaschutz erforderliche Maßnahmen zu regeln?

28. März 2018 | Rguthke
§1 Zweck des Gesetzes

Der BürgerEnergie Thüringen e.V. begrüßt, dass das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mit dem in §1 genannten Zweck auf den Weg gebracht wurde und wird. Maßnahmen zum Klimaschutz sind überlebensnotwendig zur Sicherung der Lebenschancen gefährdeter Pflanzen und Tiere, künftiger Generationen der Menschheit und von Menschen, die bereits heute in besonders vom Klimawandel betroffen sind. Das ThürKlimaG soll dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.