2. Klimaschutzziele

Thüringer Klimagesetz

Entwurf vom 12. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 07.05.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Klimagesetz vom 12. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2. Klimaschutzziele

Gemäß § 3 des Entwurfs des ThürKlimaG sollen sich die Treibhausgasemissionen im Freistaat Thüringen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern.

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Klimaschutzzielen? Halten Sie diese für umsetzbar und ausreichend?

28. März 2018 | Rguthke
§3 Absatz 2

Die Formulierung des Ziels „Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts“ muss "Treibhausgasneutralität bis 2050" heißen. Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wird das in Paris 2015 formulierte 1,5-Grad-Ziel verfehlt.

Begründung siehe Prof. Stefan Rahmstorf, Klimatologe und Abteilungsleiter am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung:

https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/koennen-wir-die-globale-erwaermung-rechtzeitig-stoppen/

28. März 2018 | Rguthke
§3 Klimaschutzziele. Absatz 1

1) Die angegebenen Reduktionsziele benennen einen Korridor mit Minimal- und Maximalwerten. Die Minimalwerte entsprechen etwa dem „Referenzszenario“ des Gutachtens, das vom Leipziger Institut für Energie zur Vorbereitung der Energie- und Klimaschutzstrategie für Thüringen im Jahr 2016 erstellt wurde. Die Maximalwerte entsprechen etwa dem „Aktiv-Szenario“ dieses Gutachtens. Das Erreichen der Maximalwerte wird im Gesetzentwurf leider nicht verbindlich gefordert, sondern ist lediglich als handlungsleitend benannt. Nichteinhaltung der Ziele wird so ohne Konsequenzen für die Verursacher der Treibhausgasemissionen sein. Damit werden im Gesetzentwurf in verbindlicher Weise keine ambitionierten Klimaschutzziele formuliert, sondern diese entsprechen eher einer Fortschreibung der bisherigen Politik. Das „Pro-Aktiv“-Szenario, mit dem das 2015 beim Weltklimagipfel formulierte Ziel engagiert in den Blick genommen würde, bleibt beim Gesetzentwurf leider ganz außen vor. Wenn alle Länder so wenig ambitionierte Klimaschutzziele verfolgen würden wie im vorliegenden Gesetzentwurf, dann werden die globalen Klimaschutzziele voraussichtlich verfehlt.

2) Im Gesetzentwurf fehlt der Pro-Kopf-Bezug. Die Klimaschutzziele bei Bezug auf das Referenzjahr 1990 und bei Verzicht auf Pro-Kopf-Ziele sind wenig ambitioniert. Es wird damit der Anschein erweckt, dass Emissionsrückgänge, die ihre Ursache in den Strukturumbrüchen Anfang der 90er Jahre haben, zu einem weniger ambitionierten Klimaschutz führen.

3) Auch bereits für das Jahr 2020 sollten Ziele für Thüringen formuliert werden, deren Realisierung beim ersten Monitoring geprüft werden kann.