6. Hochwasserschutz und Schutz von Überschwemmungsgebieten

Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts

Entwurf vom 15. Mai 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 19.09.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts vom 15.05.2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

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6. Hochwasserschutz und Schutz von Überschwemmungsgebieten

In § 53 und 54 ThürWG-E sind Regelungen zum Hochwasserschutz und zum Schutz von Überschwemmungsgebieten vorgesehen. Gem. § 53 Abs. 1 ThürWG-E wird die zuständige Wasserbehörde verpflichtet die zuständigen staatlichen Stellen und die Bevölkerung in von Hochwasser betroffenen Gebieten über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren. Sie hat zudem gem. § 53 Abs. 2 ThürWG-E für Gewässer einen Warn- und Alarmdienst einzurichten, mit dem rechtzeitig vor zu erwartendem Hochwasser gewarnt wird. Zur Hochwasservorsorge und zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren eines Hochwassers enthält § 54 ThürWG-E zudem Bestimmungen zur Festsetzung und zum Schutz von Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 WHG.

Wie beurteilen Sie die Regelungen zum Hochwasserschutz und tragen diese Regelungen der zunehmenden Bedeutung des Hochwasserschutzes entsprechend Rechnung?

30. Juni 2018 | RuCu
Zustimmung

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