5. Weiterer Regelungsbedarf

Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018

Entwurf vom 13. Juni 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 10.10.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) vom 13. Juni 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5. Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?

03. September 2018 | Hagen Hultzsch
Macht mal eine Verwaltungsreform, die den Namen verdient!

Verwaltungsreform - Warum einfach und preiswert, wenn es auch kompliziert, ineffektiv und teuer geht?

 

Die Kreisgebietsreform findet nicht mehr statt. Die Gemeindegebietsreform ein bisschen – vielleicht – wenn es denn jemand will. Das muss keine schlechte Nachricht sein. Denn nun wird der Blick für die zielführende Reform, die der Verwaltung frei.

 

Ziel ist eine qualifizierte, effektive und sparsame effiziente Verwaltung, die für den Bürger erreichbar ist. Das spricht für eine größere Verwaltungseinheit als jetzt. Diese kann für seltene und komplizierte Vorgänge Spezialwissen vorhalten. Bei einfachen Massenvorgängen kann sie das Personal und Infrastruktur besser nutzen.

 

Aktuell wird diskutiert, dies durch interkommunale Zusammenarbeit der Kreisebene zu erreichen. Beispiele sind etwa die Veterinärverwaltung und das Gesundheitswesen. Das wären Aufgaben des sogenannten übertragenen Wirkungskreises. Für den Kreis oder für die Gemeinde sind das fremde Aufgaben. Eigentlich haben sie daran kein eigenes Interesse. Kreistag oder Gemeinderat haben hier auch nichts zu bestimmen. Kreis und Gemeinde sind an die Weisungen des Landes gebunden. Die Aufgaben machen nur Kosten, die nur pauschal erstattet werden. Eigentlich sollten Kreise und Gemeinden die am liebsten loswerden. Zu diesem Aufgabenkreis gehört die Masse der Verwaltungsaufgaben – mehr als einhundert! Zum Beispiel das Personenstandrecht, das Ordnungs-, Staatsangehörigkeits- und Melderecht, Denkmalschutz, Gewerberecht und Immissionsschutz, Veterinär- und Gesundheitswesen, Lebensmittelüberwachung, Jagd- und Naturschutz, Wohngeld und Baurecht. Etwa mehr als achtzig Prozent der Verwaltungstätigkeit.

 

Wenn es sich bei diesen Aufgaben aber in Wirklichkeit gar nicht um Aufgabe der Kreise und Gemeinden handelt, sondern um solche des Landes, warum sollen diese in interkommunaler Zusammenarbeit erledigt werden, wenn Kreise und Gemeinden dafür zu klein geworden sind? Warum dann teures Personal dafür aufwenden? Vielleicht zusätzliche kostspielige Räte einrichten, wo es gar nichts mit zu bestimmen gibt? Warum eine zusätzliche Verwaltungsebene einziehen? Und warum das nur für einige wenige Aufgaben tun?

 

Da spricht doch alles dafür, diese Aufgaben insgesamt besser auf die Institution zu übertragen, um deren Aufgaben es sich in Wirklichkeit handelt – und die es schon gibt – das Land. Dann hat man nicht viele etwas größerer Verwaltungskörper. Man hat einen großen Verwaltungskörper. Man braucht keine Rechtsaufsichtsbehörde des Landes mehr dafür. Man muss sich nicht mehr darüber streiten, wieviel Kreise und Gemeinden für die Erfüllung des Auftrages ersetzt bekommen. Man kann bei der Digitalisierung die notwendige einheitliche IT einsetzen. Deren Auswahl gehört nämlich sonst zur garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Und es gibt eine Verwaltungsebene weniger statt eine mehr. Also einfach und preiswert statt kompliziert und teuer.

 

Das wenige, worüber Kreistage und Gemeinderäte selbst zu bestimmten haben, lässt man bei den bestehenden Kreisen und Gemeinden. Hier ist die Örtlichkeit ganz entscheidend zur Aktivierung der Bürger für ihre eigenen Angelegenheiten. Hier müssen die Einheiten überschaubar sein, damit der Bürger sich noch für „seine“ Schule, „seinen“ Kindergarten oder Sportplatz interessiert. Allein die Entscheidung vor Ort steht im Mittelpunkt – nicht die Verwaltungstätigkeit.

 

Zur Schaffung der effektiven und effizienten Verwaltung müssen zunächst zwei Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Die bisher den Kreisen und Gemeinden übertragenen Aufgaben des Landes müssen auf dieses zurück übertragen werden. Das Personal, das diese bisher wahrnimmt, muss ebenfalls vom Land übernommen werden. Damit werden im Rechtssinne die Aufgabe vom Land durch Landesbedienstete wahrgenommen.

 

Der praktische Vollzug ist dann ein Prozess, der Vorhandenes nutzt und die Erreichbarkeit der Verwaltung für den Bürger verbessert. Die bisherigen Verwaltungen auf Kreisebene könnten nun als Teil der zentralen Landesbehörde schwerpunktmäßig bestimmte Landesaufgaben für das ganze Land wahrnehmen oder leiten. Ob es Außenstellen in der Fläche geben muss und wie viele, ist für die jeweilige Aufgabe zu entscheiden. Vorhandene Infrastruktur könnte weiter genutzt werden. Verwaltungsmitarbeiter könnten müssten nicht umziehen. Die Schwächung des ländlichen Raums würde vermieden. Einzelne Aufgaben würden parallel zu ihrer Digitalisierung nach und nach auf einzelne bisherige Kreisverwaltungen übertragen.

 

Die Digitalisierung ist auch der erste Schritt zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Verwaltung für den Bürger. Die Verwaltung kommt damit zum Bürger nach Hause und das rund um die Uhr. Die allermeisten Verwaltungsvorgänge werden sich in Zukunft so erledigen lassen. Wie man Akzeptanz dafür gewinnt, kann etwa bei Amazon lernen. Zum Bespiel auch solche wie Ausstellung einer Geburtsurkunde, An-,- Ab- und Ummeldungen oder die KFZ-Zulassung. Das Siegel für das Nummernschild kann nach Verifizierung der Zulassung von einer zentralen Stelle versandt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung des Passes oder Personalausweises, der dann zur weiteren Legitimation dient, mag ein persönliches Erscheinen sinnvoll sein - alle sechs bzw. zehn Jahre einmal. Für solche Vorgänge kann es eine Außenstelle der zentralen Landesbehörde in jeder der vier Planungsregionen geben. Große Planungs- und Genehmigungsverfahren lässt man in der Regel durch die entsprechenden Berufe durchführen, die die zentrale Landesbehörde nutzten können.

 

Für die Entgegennahme von Unterlagen bei im Hintergrund elektronisch abgewickelten Vorgängen ist eine Annahmestelle, wie bei der Deutschen Post denkbar. Etwaiger Beratungsbedarf kann über mobile Bürgerbüros oder Bürgerbüros in den Außenstellen der zentralen Landesverwaltung, zum großen Teil auch online am Bildschirm abgewickelt werden. Für die Bürger, denen sich der digitale Zugang noch nicht erschließt, auch über Online-Portale in Annahmestellen oder das Bürgerbüros.