3. Erhöhung der Wertgrenze bei Lieferungen und Dienstleistungen

Änderung des Vergaberechts

Entwurf vom 23. Januar 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
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Die Diskussion ist seit dem 29.03.2019 archiviert

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 23.01.2019 sowie der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts vom 24.11.2016 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

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3. Erhöhung der Wertgrenze bei Lieferungen und Dienstleistungen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen von 500 Euro auf 1.000 Euro zu erhöhen. Diese Leistungen dürfen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden. Diese Änderung soll eine Entlastung der Vergabestellen bewirken, die derartige Beschaffungen schnell und einfach tätigen können.

 

Wie bewerten Sie die geplante Änderung zu der Wertgrenze bei Liefer- und Dienstleistungen?

28. Februar 2019 | FMH
Änderung nicht notwendig

Eine Erhöhung der Freigrenze wird längerfristig zu erhöhten Kosten führen, da es leichter fällt Ausgaben zu tätigen und die Versuchung etwas mehr, etwas hochwertiger oder nicht unbedingt notwendiges zu erwerben sich automatisch ergibt. Die Vergabestellen sind sicher nicht derart überlastet, dass sie den jetzigen Bedarf nicht mehr regeln können.