Thüringer Standarderprobungsgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drucksache 7/645) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz – ThürStEG) vom 17.04.2020
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz – ThürStEG) vom 17.04.2020 soll es den kommunalen Körperschaften auf Antrag bei der jeweils fachlich zuständigen obersten Landesbehörde ermöglicht werden, im Einzelfall von landesrechtlichen Standards, d.h. Landesgesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschiften für höchstens vier Jahre befreit zu werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass die ausreichende Erfüllung der Aufgabe auch auf andere Weise sichergestellt ist und Bundesrecht, das Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Anträge sollen auch stellvertretend für mehrere Gemeinden bzw. Landkreise der Städte- und Gemeindebund sowie der Thüringische Landkreistag stellen dürfen. Damit sollen den kommunalen Körperschaften Möglichkeiten eröffnet werden, insbesondere angesichts des demographischen Wandels und der fortschreitenden Digitalisierung neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei deren Aufgabenerfüllung zu erproben und damit Verwaltungsverfahren für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Erprobte Maßnahmen sollen auf ihre Eignung für eine landesweite Übernahme geprüft werden. Die kommunalen Körperschaften sollen der zuständigen obersten Landesbehörde über die Ergebnisse der Erprobung berichten. Die Landesregierung soll dem Landtag alle zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und spätestens drei Monate vor dem geplanten Außerkrafttreten dieses Erprobungsgesetzes am 1. Januar 2026 über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes berichten und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP wurde am 13.05.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/645 verwiesen.
Themenbezogene Downloads
Drucksache 7/645-Neufassung: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom 17.04.20243.81 KB Auszug aus der „Arbeitsfassung der 12. Plenarsitzung des Thüringer Landtags vom 13.05.20127.46 KB