Fragenkatalog

Gesetze zur Stärkung der Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen

Entwurf vom 27. Mai 2021
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 18.06.2021 abgeschlossen

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/3356) sowie der Fraktion der CDU (Drucksache 7/3387) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu den beiden Gesetzentwürfen abgeben, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit deren Zustimmung hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Fragenkatalog

Welche Auffassung vertreten Sie zu den Gesetzentwürfen

1. der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/3356 sowie

2. der Fraktion der CDU in Drucksache 7/3387?

Haben Sie Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen?

 

Der Ausschuss bittet Sie zudem, in Ihrem Beitrag auf die folgenden Fragen der Ausschussmitglieder einzugehen [Hinweis: Bitte geben Sie jeweils in Ihren Kommentaren an, auf welchen Gesetzentwurf und/oder auf welche Frage Sie sich beziehen.]:

 

Fragen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

a) Inwiefern würde die Aufnahme weiterer Kriterien (z.B. bestimmte notwendige Mindestanzahl von Lobbykontakten in einem bestimmten Zeitraum; Festlegung, dass Kontaktaufnahmen zur Interessenvertretung auch für Dritte und ohne Eigeninteresse erfolgen können), die Reichweite und die Aussagekraft der Registrierungsregelung beeinflussen im Vergleich zur im Gesetzentwurf gewählten Registrierungsvorschrift?

b) Ist es rechtlich geboten und sinnvoll, eine Eintragung im Lobbyregister zugleich zur (allgemeinen) Bedingung für eine Teilnahme an Anhörungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu machen?

c) Inwiefern gibt es ggf. zusätzlich zu den im Gesetzentwurf erfassten verfassungsrechtlich notwendigen Ausnahmen von der Registrierungspflicht noch weitere verfassungsrechtlich zwingend gebotenen Ausnahmen? Wie kann verhindert werden, dass diese schon geregelten bzw. noch zu regelnden Ausnahmen zur Umgehung der Registrierungspflicht und damit zur Aushöhlung des Gesetzeszwecks missbraucht werden bzw. führen?

d) Welche Registrierungsinhalte sind zwingend erforderlich, um eine wirksame und aussagekräftige öffentliche Darstellung der Interessenvertretung zu ermöglichen?

e) Nach welchen Gesichtspunkten sollte sich ein Ordnungsgeld bestimmen, damit große aber auch kleine Interessenvertretungen gleich belastet werden und welche Höhe sollte dieses mindestens/maximal haben?

f) Bestehen hinsichtlich eines kompletten Spendenverbots gegenüber Abgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken?

 

Fragen der Fraktion der FDP:

g) Ist es notwendig jede Interessenvertretung, insbesondere die von Privatpersonen, allen Auskunftspflichten zu unterwerfen?

h) Welche negativen Auswirkungen auf die parlamentarische Arbeit können sich durch die konkreten Auskunftspflichten, insbesondere den Zeitpunkt der Auskunftspflicht ergeben?

i) Wären, um der Intention der jeweiligen Auskunftspflichten zu genügen, auch andere Zeitpunkte der Auskunftserteilung sinnvoll?

 

Fragen der Fraktion der CDU:

j) Bedarf es auch nach Ihrer Auffassung einer Verschärfung der bestehenden Transparenzbestimmungen in Thüringen? Falls ja, welche konkreten Bereiche und Schwerpunkte sollten durch eine Änderung erfasst werden?

k) Welcher der vorgelegten Gesetzentwürfe enthält die weitergehenden Regelungen zur Durchsetzung einer maximalen Transparenz und warum?

l) Wo soll laut den vorliegenden Gesetzentwürfen der jeweilige inhaltliche Beitrag von Interessenvertretung zu parlamentarischen Initiativen und Entschlüssen dokumentiert werden, die nicht nur den Bereich der Gesetzgebung betreffen, sondern auch andere Beschlüsse und Entscheidungen des Parlaments?

m) Welcher Entwurf ist im Sinne der Praktikabilität bzw. Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen zu empfehlen und warum?

n) Wie sind beide Entwürfe im Vergleich zu den Regelungen in anderen Bundesländern sowie im Deutschen Bundestag zu bewerten?

 

Fragen der Fraktion der AfD:

o) Sind Ihrer Auffassung nach beide Gesetzentwürfe verfassungskonform und entsprechen die Gesetzentwürfe den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften?

p) Kann das Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (jeweiliger Artikel 1 der Gesetzentwürfe) auch auf die der Aufsicht des Landes unterfallenden kommunalen Gebiets- und Personenkörperschaften mit vergleichbaren Regelungen ausgedehnt werden? Wenn ja, wie?

q) Die Formulierung in § 42 h Abs.4 Satz 2 in Artikel 2 des Gesetzentwurfes in Drucksache 7/3356, wonach sich die Höhe des Ordnungsgeldes „nach der Schwere des Einzelfalles und nach dem Grad des Verschuldens bemisst", dürfte sich als zu unbestimmt erweisen. Ferner fehlen Regelungen darüber, ob das Ordnungsgeld durch Verwaltungsakt festgesetzt wird und wer diesen dann erlässt. Wäre das Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Ordnungsgeldes nach § 42 h des Thüringer Abgeordnetengesetzes nicht näher zu regeln?

r) Beide Gesetzentwürfe lassen das Innehaben von Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen oder anderen Vermögenswerten völlig unberücksichtigt, obwohl solche auch Einkommen gleichstehen. Ist eine Regelung hierzu in die Gesetzentwürfe aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

s) Sollte nicht auch der Thüringer Rechnungshof in das Prüfverfahren nach § 42 des Thüringer Abgeordnetengesetzes nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit einbezogen werden?