Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz

Entwurf vom 15. September 2021
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
Die Diskussion ist seit dem 28.01.2022 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/4084 - NF -). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU eines Gesetzes zur Einsetzung einer Anti-Bürokratiekommission (Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz - ThürABKG) vom 15.09.2021 – Drucksache 7/4084- NF -

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, den Erfüllungsaufwand der Thüringer Wirtschaft bei der Umsetzung von Richtlinien, Rechtsverordnungen und Gesetzen zu reduzieren, für die der Freistaat Thüringen zuständig ist. Zum Zwecke des Bürokratieabbaus soll deshalb ein unabhängiger Thüringer Normenkontrollrat eingerichtet werden, dessen Aufgaben sich an denen des Normenkontrollrats des Bundes orientieren sollen. Der Thüringer Normenkontrollrat soll aus sieben Mitgliedern bestehen, die der Landtag für eine Amtszeit von fünf Jahren wählt. Die Mitglieder sollen jeweils den Bereichen Industrie- und Handel, Handwerk, freie Berufe sowie den Kommunen, den Wirtschaftskammern, den Arbeitnehmervereinigungen und dem Bereich Verbraucherschutz zugehörig sein. Der Thüringer Normenkontrollrat soll neben der Prüfung von Gesetzentwürfen der Landesregierung und aus der Mitte des Landtags u. a. ein Initiativrecht zur Begutachtung bereits bestehender Landesgesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erhalten. Zudem soll der Thüringer Normenkontrollrat u. a. das Recht bekommen, im Rahmen seines Arbeitsauftrags mit anderen, vergleichbaren Einrichtungen des Bundes und der Länder zusammenzuarbeiten. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/4084.

Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU am 24.09.2021 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

Was möchten Sie zum Entwurf eines Gesetzes zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission (Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz - ThürABKG) in Drucksache 7/4084 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?

Antibürokratie-Gesetz?